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Christin wegen Gotteslästung zum Tode verurteilt

Pakistan: Zum Tode verurteilte Christin wehrt sich gegen das Urteil

12.11.2010: Eine pakistanische Christin, die wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt wurde, wehrt sich gegen ihre Bestrafung. Die 45-jährige Asia Bibi habe Widerspruch beim Obersten Gericht in der Provinzhauptstadt Lahore eingereicht, berichtete die pakistanische Zeitung «Express Tribune» am Freitag. Sie war am Montag von einem Distriktgericht zum Tod am Galgen verurteilt worden, weil sie sich abfällig über den islamischen Propheten Mohammed geäußert haben soll.

Man verweigerte der Mutter von fünf Kindern das Wasserholen, weil sie keine Muslimin ist

Hintergrund ist offenbar ein persönlicher Streit aus dem Jahr 2009. Dem Zeitungsbericht zufolge wollte die Mutter von fünf Kindern in ihrem Dorf in der Punjab-Provinz Wasser holen, was ihr von anderen Frauen verwehrt wurde, weil sie keine Muslimin ist. Christen in Pakistan gehören mehrheitlich den niedrigsten sozialen Kasten an. Damit ist ihnen verboten, aus den gleichen Brunnen oder Gefäßen zu trinken wie in der sozialen Hierarchie höher stehende Menschen. Gerade auf dem Land ist diese Form der Diskriminierung weit verbreitet. Soziale und religiöse Konflikte werden dabei vermischt.

Anklage "Gotteslästerung" meistens wegen persönlicher Streitigkeiten

Nach Untersuchungen der christlichen Menschenrechtsorganisation «Nationale Kommission für Gerechtigkeit und Frieden» dienen 80 Prozent der Anklagen wegen Gotteslästerung dazu, persönliche Streitigkeiten auszutragen. Menschenrechtsgruppen fordern daher schon seit langem eine Revision des Gesetzes. Die Regierung hat diese zwar angekündigt, jedoch bislang noch keine konkreten Schritte unternommen.

In Pakistan steht auf Gotteslästerung die Todesstrafe. Sie ist allerdings bislang nicht vollstreckt worden. In den meisten Fällen, in denen Leute wegen Blasphemie verurteilt würden, hebe ein höheres Gericht die Entscheidung auf, erklärte Ataul Saman von der «Nationalen Kommission».

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 12.11.2010 / epd


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