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Haft für Gastwirt

Gastwirt ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Haftstrafe verurteilt

03.07.09: Wegen des tödlichen Wetttrinkens mit dem 16-jährigen Schüler Lukas W. im Februar 2007 ist der ehemalige Gastwirt Aytac G. zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 28-Jährigen der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig sowie des vorsätzlichen Alkoholausschanks an Jugendliche.

Dem Wirt wurde bei dem Drinkduell nur Wasser eingeschenkt

Der Wirt hatte gestanden, mit dem Schüler Lukas W. ein Tequila-Wetttrinken veranstaltet zu haben. Der 16-Jährige war nach 45 Schnäpsen mit 4,4 Promille Alkohol im Blut ins Koma gefallen und ist einen Monat später gestorben. Dem 28-jährige Gastwirt wurde heimlich nur Wasser statt Tequila eingeschenkt.

An den Jugendlichen hätte überhaupt kein Schnaps ausgeschenkt werden dürfen

An den Jugendlichen hätte nach dem Jugendschutzgesetz überhaupt kein Schnaps ausgeschenkt werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert. Die als Nebenklägerin auftretende Mutter schloss sich laut einem Gerichtssprecher der Forderung an. "Es war ein sittenwidriges, lebensgefährliches Wetttrinken“, so der Staatsanwalt.

Am 29. März 2007, er war aus dem Koma nicht mehr erwacht, verstarb Lukas W. an den Folgen dieser schweren Alkoholvergiftung. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine politische Debatte über Alkoholmissbrauch von Jugendlichen ausgelöst.

Quelle: www.br-online.de

Autor: Uwe Schütz

 

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