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Türkei: Generalstaatsanwalt will Regierungspartei verbieten

Generalstaatsanwalt beantragt Verbot von Erdogans Regierungspartei AKP

15.03.: Der Streit um das Ende des Kopftuchverbots an Hochschulen in der Türkei spitzt sich weiter zu: Die türkische Generalstaatsanwaltschaft hat beim Verfassungsgericht das Verbot der islamisch geprägten Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan beantragt. Die AKP sei zu einem "Zentrum antilaizistischer Aktivitäten" geworden, erklärte Chefankläger Abdurrahman Yalcinkaya türkischen Fernsehberichten zufolge. Der Ankläger begründete seinen Verbotsantrag unter anderem mit der kürzlichen Parlamentsentscheidung zur Freigabe des islamischen Kopftuches für Studentinnen an den Universitäten der Türkei.

Die Entscheidung liegt beim Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob es den Antrag des Generalstaatsanwaltes annimmt. Vor fast genau zehn Jahren hatten die Verfassungsrichter die islamistische Wohlfahrtspartei von Ex-Ministerpräsident Necmettin Erbakan verboten. Nach den im Rahmen der türkischen EU-Bewerbung reformierten türkischen Gesetzen ist ein Parteiverbot heute aber schwieriger als damals.

Die vor sieben Jahren von Recep Tayyip Erdogan gegründete AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) regiert seit Ende 2002 die Türkei . Bei den Parlamentswahlen des vergangenen Jahres errang die Partei knapp 47 Prozent der Stimmen. Gegner der AKP werfen der Erdogan-Partei schon lange antilaizistische Tendenzen vor. Erdogan bestreitet dies.

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