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Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung

Bundesgerichtshof bestätigt Sorgerechts-Entzug für Schulverweigerer

17.11.07: Eltern kann nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) das Sorgerecht entzogen werden, wenn sie aus religiösen Gründen ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Die Verweigerung der Schulpflicht stelle einen «Missbrauch der elterlichen Sorge» dar, heißt es in zwei Beschlüssen, die am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurden. Dies gelte auch dann, wenn einzelne Lehrinhalte den religiösen Überzeugungen der Eltern entgegenstünden.

BGH hat die Rechtsbeschwerde zweier Spätaussiedlerfamilien abgewiesen

Damit wiesen die Karlsruher Richter die Rechtsbeschwerde zweier strenggläubiger baptistischer Elternpaare aus Paderborn als unbegründet zurück und bestätigten weitgehend die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Eltern hatten sich geweigert, ihre Kinder die öffentliche Grundschule oder eine anerkannte Ersatzschule besuchen zu lassen. Die Kinder werden inzwischen in Österreich von den Müttern zu Hause unterrichtet.

Familiengericht hatte den Eltern die Sorge in Schulangelegenheiten und das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen

Die beiden Familien waren als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Sie wollten ihre Kinder zu Hause unterrichten. Weder Gespräche noch die Verhängung eines Bußgeldes hatten dazu geführt, dass die Kinder die Schule besuchen. Daraufhin hatte das Familiengericht Paderborn ihnen die elterliche Sorge in Schulangelegenheiten sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und das Jugendamt Paderborn als Pfleger bestimmt.

Mit dessen Einwilligung wurden die Kinder nach Österreich gebracht. Dort würden die Kinder seither von ihrer nicht pädagogisch vorgebildeten Mutter unterrichtet, so die Karlsruher Richter weiter. Der Wohnsitz von Eltern und Familie sei jedoch nach wie vor in Deutschland. Daher unterliegen die Kinder nach Auffassung des BGH weiterhin der deutschen Schulpflicht.

Die Karlsruher Richter hoben die Bestellung des Jugendamts Paderborn als Pfleger auf. Dieses habe sich als «offenkundig in diesen Fällen ungeeignet erwiesen». Nunmehr muss das Oberlandesgericht Hamm sicherstellen, dass die Kinder der Schulpflicht nachkommen, heißt es weiter.

Quelle: jesus.de-Newsletter / epd vom 17.11.2007

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