AREF-Startseite

AREF-News

Bekenntnisschule unter Auflagen genehmigt

Privatschule von Spätaussiedlern in Windischenbach unter Auflagen genehmigt

15.10.08: Die Privatschule einer strenggläubigen Gruppe von Spätaussiedlern in Windischenbach (Baden-Württemberg) wird unter Auflagen genehmigt. Das Regierungspräsidium Stuttgart verpflichtete sich in einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht dazu, den Schulverein der «Evangeliums-Christen Baptisten» bis Ende Oktober als private Bekenntnisschule anzuerkennen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Verein hatte 2006 auf Genehmigung der Privatschule als Bekenntnisschule geklagt. (Az.: 10 K 4025/06)

Lehrkräfte mit wissenschaftlicher und pädagogischer Ausbildung gefordert

Der Verein muss im Gegenzug die Evolutionstheorie «mit der nötigen Seriosität und dem nötigen Umfang» darstellen, damit die Schüler sich eine eigene Meinung bilden können. Außerdem müssen neue Lehrkräfte mit entsprechender wissenschaftlicher und pädagogischer Ausbildung gewonnen werden. Zwei Drittel des Unterrichts muss von examinierten Lehrkräften erteilt werden.

Die Privatschule wurde 2005 gegründet. Der Antrag auf Genehmigung wurde zunächst abgelehnt, weil die wissenschaftliche und pädagogische Gleichwertigkeit der Bekenntnisschule mit öffentlichen Schulen nicht gegeben sei.

«Evangeliums-Christen Baptisten» gelten als nicht integrierbar

Die Aussiedler-Freikirche der «Evangeliums-Christen Baptisten» ist nach Einschätzung des Weltanschauungsbeauftragten der württembergischen evangelischen Landeskirche, Hansjörg Hemminger, eine Gruppe von «lupenreinen protestantischen Fundamentalisten». Die «Evangeliums-Christen Baptisten» gelten deshalb unter den etablierten Baptisten in der Regel als nicht in die Gemeinden integrierbar, sagte Hemminger dem Evangelischen Pressedienst epd.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 15.10.2008 / epd

mehr bei uns:
2007 : BGH bestätigt Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung
2007 : Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt Schulbefreiung für «Evangeliums-Christen Baptisten» ab