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Verein "Multi-Kultur-Haus Ulm e.V." verboten

Bayerisches Innenministerium verbietet islamistischen Verein Multi-Kultur-Haus Ulm

28.12.2005: Das Bayerische Innenministeriuim hat den Verein "Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. (MKH)" verboten. Bereits im September wurde die Räumlichkeiten durchsucht und Ermittlungen eingeleitet. Bereits im Februar wurden Hassprediger des MKH abgeschoben. Der Bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein betonte, dass sich die Maßnahmen nicht gegen die in der Mehrheit gemäßigte und rechtstreue muslimische Gemeinde richten.

Beckstein: "Schlag gegen ausländerextremistische Strukturen im Raum Ulm/Neu-Ulm"

"Mit dem heutigen Verbot des "Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. (MKH)" zeigt Bayern Anhängern ausländerextremistischer Organisationen eine klare Grenze auf. Organisationen, die sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten und dabei offen zur Anwendung von Gewalt aufrufen, dulden wir hier nicht", so Innenminister Dr. Günther Beckstein zu dem vom Bayerischen Staatsministerium des Innern am 28.12.2005 ausgesprochenen Verbot des extremistischen Ausländervereins "Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. (MKH)".

MKH wende sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung

Als Verbotsgründe werden angeführt, dass sich das MKH gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, dass die Tätigkeit des MKH das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, dass das MKH Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele und Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind, dass das MKH Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer und religiöser Belange befürwortet und eine derartige Gewaltanwendung hervorrufen soll und dass seine Tätigkeit auch den Strafgesetzen zuwiderläuft. Beckstein machte zugleich deutlich: "Wir werden die islamistische Szene in Ulm/Neu-Ulm weiterhin im Auge behalten und auch gegen sich womöglich neu bildende Strukturen konsequent mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vorgehen."

Grundstück und Vereinsgebäude beschlagnahmt

Im Zuge des Verbotsvollzugs wurden heute morgen ab 8.00 Uhr die Räumlichkeiten des Vereins in Neu-Ulm durchsucht. Dabei sichergestellte Gegenstände werden dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz zur Auswertung überstellt. Beschlagnahmt wurde auch ein Konto des MKH bei der Postbank Stuttgart. Des Weiteren wurde das dem MKH von seinem Eigentümer, dem ehemaligen 1. Vorsitzenden des MKH, überlassene Grundstück und Vereinsgebäude in Neu-Ulm beschlagnahmt und eingezogen, da dieser durch die Überlassung des Grundstücks und des Gebäudes an den MKH dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat. Beckstein: "Die Beschlagnahme und Einziehung des vom MKH angemieteten Vereinsgebäudes und –grundstücks machen deutlich, welches finanzielle Risiko bösgläubige Unterstützer verfassungswidriger Vereine eingehen."

Die MKH-Szene ist bereits seit längerer Zeit im Visier der Sicherheitsbehörden

Das MKH ist ein vorwiegend in Bayern tätiger und in Baden-Württemberg vereinsrechtlich eingetragener Verein. Die Szene im Umfeld des MKH ist bereits seit längerer Zeit im Visier der bayerischen und baden-württembergischen Sicherheitsbehörden. Am 12. Januar diesen Jahres führte eine länderübergreifende Ermittlungsgruppe polizeiliche Durchsuchungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch (StGB) durch. Am 18. Februar folgten Durchsuchungen unter anderem des MKHs im Rahmen eines gewerberechtlichen Ermittlungsverfahrens. Im Februar und im Juni wurden Hassprediger des MKH durch Bayern und Baden-Württemberg nach Ägypten abgeschoben. Am 23.09.2005 schließlich wurden die Räumlichkeiten des Vereins, der Vereinssitz in Neu-Ulm sowie fünf Privatwohnungen von maßgeblich Verantwortlichen des Vereins in Baden-Württemberg und Bayern im Rahmen eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens durchsucht. Es bestand der Verdacht, dass im Umfeld de!
s MKH islamistisches Gedankengut verbreitet und für den bewaffneten Djihad geworben wird. Dieser Verdacht wurde bereits nach Auswertung eines nur kleinen Teils (ca. 10 %) des am 23.09.2005 sichergestellten Materials vollumfänglich bestätigt. Die folgenden Beispiele stellen nur einen exemplarischen Ausschnitt der verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Vereins dar. Neben umfangreichem Schriftgut wurden auch zahlreiche verfassungsfeindliche Inhalte in Bild, Ton und Film sichergestellt.

Massive, gebetsmühlenartige Hetze gegen die Demokratie und gegen Andersgläubige

Die im MKH zu Unterrichtszwecken eingesetzten Lehrbücher und verbreiteten Publikationen, die in der Bibliothek des MKH zum Verleih/Verkauf an Mitglieder und Besucher vorgehaltenen Medien, die bei Funktionären sichergestellten Medien, die öffentlichen Äußerungen von Funktionären sowie die Freitagsgebete im MKH sind geprägt von einer massiven, gebetsmühlenartigen Hetze gegen die parlamentarische Demokratie, gegen Andersgläubige, die Juden und den Staat Israel und beinhalten offene Aufrufe zur Bekämpfung/Tötung Andersgläubiger und zur Vernichtung der Juden bzw. des Staates Israel. Der Djihad wird durchwegs als individuelle Pflicht jedes Moslems propagiert.

  • So werden etwa in dem in der Bibliothek des MKH vorgehaltenen Taschenbuch "Glaubenslehre der sunnitischen Gemeinschaft" Christen und Juden als Feinde präsentiert, die hingerichtet werden müssen, wenn sie nicht bereuen und zum Islam konvertieren. Zitat: "Es ist unsere Meinung, dass wer auch immer, die Annehmbarkeit bei Allah irgendeiner heute existierenden Religion – eine andere als der Islam – wie z.B. das Judentum, Christentum usw. behauptet, ein Ungläubiger ist, er sollte aufgefordert werden, zu bereuen, tut er dies nicht, muss er als ein Abtrünniger (Murtad) hingerichtet werden, weil er den Koran verleugnet."

  • In dem am 23.09.2005 im sog. Frauengebetsraum des MKH sichergestellten Schulbuch "Der Djihad für die Sache Gottes" heißt es z.B.: "Die spezielle Bedeutung von Djihad lautet: Die Ungläubigen töten, nachdem sie den Aufruf zum Übertritt zum Islam empfangen haben und mit seiner waren Bedeutung bekannt gemacht worden sind …". An anderer Stelle dieses Buches heißt es: "… sollten sich die Nicht-Muslime weigern dem Beispiel der Gläubigen zu folgen, bestehe die Pflicht sie zu töten."

  • Auf den am 23.09.2005 in der Bibliothek des MKH sichergestellten Audiokassetten "Nein zu den Juden/Die Tausend-Aufruf der Khalidin" und "El Rawabi El Jihadi" wird offen zur Tötung von Juden aufgerufen. Zitate: "Oh Würdiger, oh Liebesfreundlicher, schicke uns Bomben, die Juden umzubringen. Nein zu den Juden, nein zu den Juden!" und "… lass angefangen von Haifa keinen Zionisten leben, zünde das Feuer in Ramallah und Jenin an." Auf der in der Teeküche des MKH am 23.09.2005 sichergestellten CD "Iraq" heißt es z.B.: "Siegen heißt nicht nur, die Ungläubigen zu töten, sondern sich selbst zu töten, um die Ungläubigen zurückzuschlagen! … Wer die Christen, Juden, ihre Verbündeten (…) bekämpft, ist ein Märtyrer …"

  • Auf der am 12.01.2005 bei einem früheren Verantwortlichen des MKH sichergestellten CD "Tor der Trauer" wird der Märtyrer-Tod glorifiziert und unmissverständlich zum Djihad gegen Ungläubige aufgerufen. Zitat: "Die Kämpfer erhoffen den Märtyrer-Tod, um dadurch die höchste Belohnung von ihrem Herrn zu erlangen."
    "… wir werden sie solange bekämpfen, bis das Wort Allahs (Laillahla …) das Höchste ist …"
    "… der Kampf in Tschetschenien ist ein wundervolles Beispiel islamischer Einheit durch Meldungen von Glaubensbrüdern aus aller Welt zum Djihad". Dass sich einzelne Islamisten von einem derartigen Aufruf zum Djihad und Verherrlichung des Märtyrertums auch angesprochen fühlen können, zeigt der Tod von zwei aus der Region stammenden Extremisten in Tschetschenien, darunter ein gebürtiger "Schwabe", der zum Islam konvertiert war.

  • Darüber hinaus wurden bei zwei Durchsuchungen bei früheren Verantwortlichen des MKH Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff gefunden.

Keine konkreten Hinweise auf drohende Anschläge

Beckstein betont aber ausdrücklich, dass den bayerischen Sicherheitsbehörden keine konkreten Hinweise auf drohende Anschläge in Deutschland vorliegen. Der Minister wiederholt im Übrigen seinen Hinweis anlässlich der letzten Durchsuchung des MKH am 23.09.2005, dass sich die Maßnahme nicht gegen die in der Mehrheit gemäßigte und rechtstreue muslimische Gemeinde richtet, dass verbotswidrige Aktivitäten einzelner Muslime aber nicht hingenommen werden können.

Beckstein appelliert an die rechtstreuen Muslime, sich klar und eindeutig von einzelnen schwarzen Schafen zu distanzieren: "Diese verfassungsfeindlichen Islamisten versuchen unter dem Deckmantel einer scheinbar religiösen Gesinnung friedliebende Deutsche und Muslime zu spalten und lehnen Menschenrechte sowie ein demokratisches Miteinander ab. Es geht den Extremisten letztlich nicht um Religion, sondern um die Durchsetzung einer verkorksten und rückwärtsgewandten Ideologie.

Die friedliebende Religion des Islam wie auch die praktizierenden Muslime werden für diese "gefährlichen Utopien" missbraucht und über die wahren Absichten getäuscht. Alle gesellschaftlichen Kräfte, egal welcher Religion, sind gemeinsam aufgerufen, extremistische Tendenzen zu ächten und gleichzeitig das friedliebende Miteinander in Sicherheit und Freiheit zu fördern."

Quelle: Pressemitteilung PM 526/05 vom 28.12.05 des Bayerischen Innenministeriums

AREF, 28.12.2005

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