Die "gottlose"
EU-Verfassung
Kein Gottesbezug in der Präambel der EU-Verfassung
Drei
Jahre haben Europas Spitzenpolitiker über die Paragraphen der Verfassung
gestritten, bis zuletzt war auch die Präambel einer der Zank-Äpfel.
Vor allem christlich-konservative Politiker monieren den fehlenden Hinweis
in der Verfassung "auf das christliche Erbe Europas".
Was steht in der Präambel?
In der Präambel der EU-Verfassung
heißt es im Wortlaut:
"SCHÖPFEND
aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas,
aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte
des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit
als universelle Werte entwickelt haben,
IN DER ÜBERZEUGUNG,
dass ein nach schmerzlichen Erfahrungen nunmehr geeintes Europa auf
dem Weg der Zivilisation, des Fortschritts und des Wohlstands zum Wohl
aller seiner Bewohner, auch der Schwächsten und der Ärmsten,
weiter voranschreiten will, dass es ein Kontinent bleiben will, der
offen ist für Kultur, Wissen und sozialen Fortschritt, dass es
Demokratie und Transparenz als Grundlage seines öffentlichen Lebens
stärken und auf Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität in
der Welt hinwirken will,
IN DER GEWISSHEIT, dass die
Völker Europas, stolz auf ihre nationale Identität und Geschichte,
entschlossen sind, die alten Gegensätze zu überwinden und
immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam zu gestalten,
IN DER GEWISSHEIT, dass Europa,
in Vielfalt geeint, ihnen die besten Möglichkeiten
bietet, unter Wahrung der Rechte des Einzelnen und im Bewusstsein ihrer
Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen und der
Erde dieses große Unterfangen fortzusetzen, das einen Raum eröffnet,
in dem sich die Hoffnung der Menschen entfalten kann,
ENTSCHLOSSEN, das Werk, das
im Rahmen der Verträge zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaften und des Vertrags über die Europäische
Union geschaffen wurde, unter Wahrung der Kontinuität des gemeinschaftlichen
Besitzstands fortzuführen,
IN WÜRDIGUNG der Leistung
der Mitglieder des Europäischen Konvents, die den Entwurf dieser
Verfassung im Namen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten
Europas erarbeitet haben
Es folgen die 436 Verfassungsartikel
sowie Protokolle, Anhänge und Erklärungen. Das Dokument umfasst
485 Seiten.
Wann tritt der Vertrag über
die EU-Verfassung in Kraft?
Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten
die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedstaaten und der drei
Kandidatenländer in Rom den Vertrag über eine Verfassung für
Europa, den sie am 18. Juni 2004 einstimmig angenommen hatten. Am 16.
Dezember 2004 wurde er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dieser Vertrag kann jedoch
erst in Kraft treten, wenn er von jedem Unterzeichnerstaat nach
dem in seiner Verfassung vorgeschriebenen Verfahren angenommen (ratifiziert)
wurde. Je nach juristischer und geschichtlicher Tradition der einzelnen
Länder unterscheiden sich die hierfür von den Verfassungen vorgesehenen
Verfahren:
Parlamentarisches Verfahren
(z.B. in Deutschland): Der Text wird mit einem Gesetz zur Ratifizierung
einer mehrseitigen Übereinkunft von den nationalen Parlamenten
angenommen.
Volksabstimmung: Die Bürgerinnen
und Bürger werden in einer Volksabstimmung direkt aufgefordert,
sich für oder gegen den Vertragstext auszusprechen.
Je nach Land kann es Abweichungen
von diesen beiden Verfahren oder aber Kombinationen derselben geben, beispielsweise
wenn die Ratifizierung des Vertrags vorab eine Änderung der einzelstaatlichen
Verfassung erforderlich macht.
Wenn der Vertrag ratifiziert
ist und alle Unterzeichnerstaaten dies offiziell mitgeteilt haben (Hinterlegung
der Ratifizierungsurkunden), tritt er - frühestens am 1. November
2006 - in Kraft.
Der Vertrag über eine
Verfassung für Europa wurde am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten
und Weitere Informationen über die Verfassung und ihre Ausarbeitung
sind auf der zur Unterrichtung der europäischen Bürger eingerichteten
Internetseite verfügbar: http://europa.eu.int/constitution.
Was steht eigentlich über
Gott in unserem Grundgesetz?
Angesichts des wirtschaftlichen
Stillstands und Hunger und der Uneinigkeit der Siegermächte des 2.
Weltkriegs wurde durch den Alleingang der USA und Großbritanien
unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer seit dem 01.09.1948 ein Grundgesetz
(GG) erarbeitet. Am 23.5.1949
trat es als Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Es beginnt
mit den Worten:
"Im Bewusstsein
seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ..."
mehr bei uns zum Grundgesetz
Uwe Schütz
mehr bei uns
über EU-Verfassung: und Gottesbezug
Argumente gegen Gottesbezug
Argumente
für Gottesbezug
Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland - Aus Verantwortung vor Gott
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