Betreuungsgeld
            Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt
            22.07.2015: Das im August 
              2014 von der Bundesregierung eingeführte Betreuungsgeld verstößt 
              in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Dies hat gestern 
              der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig entschieden. 
              Dem Bundesgesetzgeber fehle die Gesetzgebungskompetenz, für 
              ein Betreuungsgeld seien die Länder zuständig. Zum Betreuungsgeld 
              selbst äußerte sich das Bundesverfassungsgericht nicht. 
            Der Bund ist nicht zuständig 
            
            Das Betreuungsgeld diene 
              nicht der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im 
              Bundesgebiet, heißt es in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. 
              In diesem Falle sei der Bund zuständig. Es habe jedoch keine 
              Auswirkungen auf Lebenswelt und Arbeit, erklärte der Vorsitzende 
              des Ersten Senats, Richter Ferdinand Kirchhof. Laut dem Urteil gleicht 
              das Betreuungsgeld auch keine Missstände bei Kita-Angeboten 
              aus, weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob ein Betreuungsplatz 
              vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern diesen nicht in Anspruch 
              nehmen. Wörtlich heißt es im Urteil: "Das Angebot 
              öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern 
              offen. Nehmen es Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig". 
              Es gebe daher auch keine Pflicht des Gesetzgebers, diesen Verzicht 
              durch eine Prämie auszugleichen. 
            Caritas-Präsident: Alle Familien brauchen Förderung
            Welche Art der Betreuung 
              Familien wählen darf nicht darüber entscheiden, ob sie 
              staatliche Unterstützung erhalten. Betreuungsgeld oder 
              Kita  vor diese Entscheidung sollte man Eltern nicht 
              stellen, sagt Caritas-Präsident Peter Neher in der gestrgen 
              Pressemittelung. Kleine Kinder müssen rund um die Uhr betreut 
              werden. Ob Eltern ihr Kind 24 Stunden am Tag selbst oder teilweise 
              von Verwandten oder in einer Kita betreuen lassen, darf nicht den 
              Ausschlag geben, wie sie finanziell gefördert werden, 
              so Neher. Alle Eltern wenden neben ihrer Liebe und ihrem Engagement 
              auch Zeit und Geld für die Erziehung ihrer Kinder auf und tragen 
              so wirtschaftliche Lasten, die der ganzen Gesellschaft zu Gute kommen. 
              Sie haben daher das Recht auf einen Familienlastenausgleich. Der 
              Gesetzgeber sollte hier niemanden unzulässig begünstigen 
              oder benachteiligen.  
            Diakonie begrüßt die BVerfG-Entscheidung
            Völlig anders kommentierte 
              Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, 
              das Urteil: "Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Urteil die 
              Fehlentscheidung der letzten Legislaturperiode korrigiert wurde." 
              Die Diakonie schlägt stattdessen vor, die freiwerdenden Haushaltsmittel 
              für den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zu nutzen. 
            Evangelische Allianz: Benachteiligung des Familienmodells
            Hartmut Steeb, Generalsekretär 
              der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), bedauerte gegenüber 
              dem christlichen Medienmagazin "pro" die Entscheidung 
              der Karlsruher Richter. Das Urteil sei zwar formell nachvollziehbar, 
              weil der Bund, wie es im Urteil heißt, für das Betreuungsgeld 
              nicht zuständig sei, aber: "Der Bund hat aber auch Millionen 
              in den Ausbau der Krippenbetreuung eingesetzt, obwohl er dafür 
              eigentlich auch nicht zuständig wäre", so Steeb. 
              Faktisch bedeute das Urteil eine erneute Benachteiligung des Familienmodells, 
              in dem Eltern vorrangig selbst für die Betreuung und Erziehung 
              ihrer Kinder Sorge tragen.  
            
            Bayern reagiert
            Nach der Entscheidung 
              des Bundesverfassungsgerichts will Bayern nun die gesetzlichen Grundlagen 
              für ein Landes-Betreuungsgeld schaffen. Dies erklärte 
              Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) unmittelbar nach dem 
              Urteil. Der Bund müsse die für das Betreuungsgeld eingeplanten 
              finanziellen Mittel nun direkt an die Länder weitergeben. 
            Hintergrund
            Das Betreuungsgeld war 
              auf Initiative der CSU auf den Weg gebraucht und im August 2013 
              eingeführt worden. Die SPD hatte es zunächst abgelehnt. 
              So erklärte die stellvertretende SPD-Vorsitzende und heutige 
              Bundesfamilienministerin Manuela 
              Schwesig gegenüber der Süddeutschen Zeitung: "Der 
              Ausbau der frühkindlichen Bildung und der Ganztagsbetreuung 
              muss absoluten Vorrang haben." Das von der Regierung geplante 
              Betreuungsgeld fehle beim Kita-Ausbau, kritisierte sie. Am Ende 
              trug die SPD  in 
              der großen Koalition die Entscheidung mit.  
            Seit August 2013 erhielten 
              Eltern pro Kind monatlich zunächst 100 € und dann 150 
              €, wenn das Kind nicht in einer staatlich unterstützten 
              Kindertagesstätte oder in einer Tagespflege betreut wurde. 
              Die Eltern konnten die staatliche Leistung vom ersten Tag des 15. 
              Lebensmonats des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats beanspruchen. 
             
            Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz 
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