Keine Party an stillen Tagen
            Bayerischer Innenminister: Karfreitag muss seinen Charakter bewahren
            04.04.09: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat angesichts 
              der Forderungen von einzelnen Gastwirten, die eine Abschaffung der 
              stillen Tage wollen, auf die Bedeutung des Karfreitags und seiner 
              Verankerung im Feiertagsgesetz hingewiesen. "Der ernste Charakter 
              der so genannten stillen Tage kommt, insbesondere am Karfreitag, 
              zum Ausdruck. Nach dem bayerischen Gesetz sind Gründonnerstag, 
              Karfreitag und Karsamstag stille Tage. 
            An 356 Tagen im Jahr ist Party möglich
            Das Gesetz verbietet an diesem Tag musikalische Darbietungen jeder 
              Art in Räumen mit Schankbetrieb und lässt auch keinerlei 
              Befreiung zu. Es ist eine Frage des Respekts vor den religiösen 
              Empfindungen der Mitbürger, diesen Geboten zu folgen." 
              Der bayerische Innenminister betonte, dass man an 356 Tagen im Jahr 
              rund um die Uhr Party feiern könne. "Ich halte es für 
              keineswegs unzumutbar, wenn man diese Partylaune für neun Tage 
              im Jahr einschränken muss. Der Schutz des Karfreitags als Feiertag 
              und stiller Tag steht nicht zur beliebigen Disposition. Alle Kommunen 
              sind aufgefordert, darauf zu achten, dass der ernste Charakter gewahrt 
              wird. 
            Bund für Geistesfreiheit scheiterte mit Heidenspaß 
              statt Höllenqual-Party
            Im Jahr 2007 hatte der atheistische Bund für Geistesfreiheit 
              versucht, am Karfreitag eine Heidenspaß statt Höllenqual-Party 
              zu veranstalten. Die Freigeistigen scheiterten mit ihrer Klage vor 
              dem Verwaltungsgericht München. Daraufhin wandte sich der Bund 
              ein, es handele sich nicht um eine Vergnügungsveranstaltung, 
              sondern um einen politischen Protest und reichte gegen das Verbot 
              eine Feststellungsklage ein, die aber vom Vorsitzenden Richter Dietmar 
              Ettlinger abschlägig beschieden wurde mehr 
            Stille Tage in Bayern
            An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, 
              die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. 
              Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag 
              und Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt: 
            
              
                - Aschermittwoch
 
                - Gründonnerstag 
 
                - Karfreitag. Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung 
                  in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. 
 
                - Karsamstag 
 
                - 1. November - Allerheiligen 
 
                - Volkstrauertag 
 
                - Totensonntag 
 
                - Buß- und Bettag 
 
                - 24. Dezember - Heiliger Abend ab 14.00 Uhr. 
 
               
             
            Quelle: Pressemitteilung Nr. 130/09 des Bayerischen Innenministeriums 
              vom 3. April 2009 
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