Oberlandesgericht gibt Hohmann Recht
            Gericht untersagt dem Magazin STERN zu behaupten, der CDU-Politiker 
              habe Juden als "Tätervolk" bezeichnet
            Der wegen seiner umstrittenen 
              Rede vom 3. Oktober 2003 zum Tag der Deutschen Einheit inzwischen 
              aus der CDU-Bundestagsfraktion ausgeschlossene Martin Hohmann bekam 
              vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Recht. Sollte der Medienriese 
              "Gruner +Jahr" noch mal behaupten, Hohmann habe in seiner 
              Rede Juden als "Tätervolk" bezeichnet, muss der Verlag 
              Gruner & Jahr ein festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu 250.000 
              Euro an Hohmann zahlen. 
            Dies gab der CDU- Politiker 
              heute in einer Presseerklärung bekannt. Martin Hohmann: 
             
              "Wenn ich in meiner 
                Rede ausdrücklich sagte, dass weder Juden noch Deutsche Tätervolk 
                sind, sollte der Stern das nicht ins Gegenteil verdrehen. 
                Der Beschluß des Oberlandesgerichts bedeutet für mich 
                persönlich ein Stück Klarstellung und öffentliche 
                Rehabilitierung." 
             
            "Tätervolk" 
              - Unwort des Jahres 2003
            Das Wort "Tätervolk" 
              wurde zum Unwort des Jahres 2003 gewählt. Martin Hohmann erklärte 
              in einer Presseerklärung (1 - 1 - 2004) dazu :  
             
               
                1. Die Jury hat eine 
                  gute Wahl getroffen. 
                 2. Das Wort "Tätervolk" 
                  oder "Volk der Täter" (so Paul Spiegel, in: "Was 
                  ist koscher?" S. 301) legt in der Tat einen auf alle Mitglieder 
                  des jeweiligen Volkes ausgreifenden Schuldvorwurf nahe. Damit 
                  würde aber ein ungerechtfertigter Kollektivvorwurf erhoben. 
                 3. Einen Kollektivschuldvorwurf 
                  lehne ich für alle Völker und alle Gruppen ab. Ausdrücklich 
                  habe ich das am 3.10.2003 hinsichtlich der Deutschen und der 
                  Juden getan. Diese galten nach dem sowjetischen Paßrecht 
                  nach der Oktoberrevolution als Nationalität, als Volk. 
                  Der Kernsatz meiner Rede war: "Daher sind weder die 
                  Deutschen' noch die Juden' ein Tätervolk." 
               
             
            Bereits Ende Februar 
              hatte es die Staatsanwaltschaft abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren 
              wegen "Volksverhetzung" einzuleiten. 
            Autor: Uwe Schütz 
           |