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Karfreitagsruhe in der Kritik

Streit um die Stille

Piratenpartei fordert zu einer Tanzdemo gegen die Karfreitagsruhe auf

03.04.2012: Am Karfreitag müssen Konzerthallen, Kinos und Diskotheken vielerorts geschlossen. So regeln es die Bundesländer in ihren Feiertagsgesetzen. Gegen das sogenannte Tanzverbot am Karfreitag regt sich immer wieder Kritik.

Nach Tanz-Flashmobs vor dem Frankfurter Römer und auf dem Bremer Marktplatz im vergangenen Jahr ruft in diesem Jahr die Gießener Piratenpartei für Freitag übers Internet zu einer Tanz-Demo auf. Auch bei den Schaustellern regt sich Kritik an der gesetzlich geregelten Ruhe: Stehen doch etwa auf dem Hamburger Frühjahrs-Dom oder der Osterwiese in Bremen an diesem Tag die Fuhrgeschäfte still.

Karfreitagsruhe ist in den Landesgesetzen streng geregelt

Die Karfreitagsruhe ist in den einzelnen Landesgesetzen streng geregelt: Öffentliche Tanzveranstaltungen, aber auch Sportturniere und Konzerte mit Schankbetrieb sind am Karfreitag verboten. Je nach Bundesland verschieden, beginnt die gesetzlich festgeschriebene Ruhe schon am Gründonnerstag und kann bis Karsamstag dauern. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die «der Würdigung des Feiertages» dienen, wie es etwa im Feiertagsgesetz von Sachsen-Anhalt heißt. Ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden. Die Geldstrafe reicht von bis zu 1.500 Euro etwa im Saarland bis hin zu 10.000 Euro in Bayern.

EKD-Ratsvorsitzender: « Ohne Kreuz und Auferstehung Jesu Christi gäbe es keine christliche Kirche»

«Dass dieser Tag für alle Bürger auch durch gesetzliche Regelungen wie das Tanzverbot geschützt wird, ist Ausdruck der Verwurzelung unseres kulturellen Erbes im Christentum», erklärt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider. Für die Christen sei der Karfreitag einer der höchsten Feiertage. Denn: «Ohne Karfreitag kann es kein Ostern geben. Ohne Kreuz und Auferstehung Jesu Christi gäbe es keine christliche Kirche.» Schneider setzte sich daher wiederholt für den Schutz des Tages ein.

Auch die Deutsche Bischofskonferenz warnt vor einer Aufweichung der Karfreitagsruhe

Auch der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, warnt vor einer Aufweichung der Karfreitagsruhe: «Der Karfreitag mit seinem eigenen Gepräge ist ebenso wie andere christliche Feiertage nicht nur ein christlicher Festtag, sondern auch ein gesamtgesellschaftliches kulturelles Erbe», sagt er und ergänzt: Die Kultur unserer Gesellschaft weise eine christliche Grundprägung auf. «Es tut auch einer weitgehend säkularen Gesellschaft gut, einen allgemeinen Tag der Unterbrechung des alltäglichen Erwerbs-, Konsum- und Vergnügungsbetriebes aufrecht zu erhalten», ist sich der katholische Christ sicher.

In den Landesparlamenten gibt es Diskussionen um Gesetzesänderungen

Bislang hatten die Kirchen, wenn es um den Schutz des Karfreitags ging, stets die Rechtsprechung auf ihrer Seite: 2009 etwa verbot das Ordnungsamt der Stadt Wiesbaden der Punk-Band «Pressgang» ein CD-Vorstellung am Karfreitag. 2008 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Stadt München Recht gegeben, die 2007 eine „Heidenspaß statt Höllenqual-Party“ des "Bund für Geistesfreiheit" untersagt hatte.

Was vor Gericht bislang Bestand hat, wird derweil in manchem Landtag heftig diskutiert. In Bayern, aber auch in Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen gab es in den vergangenen Jahren in den Landesparlamenten Diskussionen um mögliche Gesetzesänderungen. Zuletzt machte Anfang März dieses Jahres die Grünen-Fraktion im hessischen Landtag einen Vorstoß in Richtung Novellierung des Feiertagsgesetzes. Konkret ging es dabei um eine Einschränkung des Tanzverbotes lediglich auf Karfreitag. In Hessen gilt dieses Verbot derzeit von Gründonnerstag bis Karsamstag.

“Bund für Geistesfreiheit” fordert seit 2002, das Gesetz der "Lebenswirklichkeit" anzupassen

Bereits im Jahr 2002 hatte der “Bund für Geistesfreiheit” in Augsburg über einen Antrag im Petitionsausschuss des bayerischen Landtags eine Änderung des Feiertagsgesetzes zu erwirken. Er forderte, die Regelung der arbeitsfreien kirchlichen Feiertage “der Lebenswirklichkeit anzupassen”. Sie sei dadurch gekennzeichnet, dass die Gläubigen inzwischen in der Minderheit seien und die Gottesdienstbesucherzahlen stark rückläufig seien mehr

Plakataktion in Hessen wirbt für ein Nachdenken über Karfreitag

Angesichts des Streits um den Feiertag geht die evangelische Kirche in Hessen-Nassau inzwischen einen neuen Weg: Mit einer großangelegten Plakataktion wirbt sie für ein Nachdenken über den christlichen Feiertag. Der Tag thematisiere sowohl menschliche Grunderfahrung, als auch den Kern des christlichen Glaubens, sagte der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung.
Zugleich signalisierte er in einem Zeitungsinterview auch Gesprächsbereitschaft beim Tanzverbot an gewöhnlichen Sonntagen. «Wir verschließen uns Diskussionen darüber nicht. Gerade über das Tanzverbot an normalen Sonntagen von 4 bis 12 Uhr», sagte Jung der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». An normalen Sonntagen gehe es der Kirche darum, «dass der Gottesdienst nicht durch laute Parallelveranstaltungen gestört wird».

Bayerns Innenminister fordert Respekt vor religiösen Empfindungen

Wir haben auch die nachgeordneten Behörden aufgefordert, darauf zu achten, dass der ernste Charakter dieser Tage gewahrt wird und es dazu eine einheitliche und strikte Verwaltungspraxis gibt. Das gilt besonders am Karfreitag, wo das Gesetz musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verbietet und keinerlei Befreiung zulässt. Im Grunde ist es eine Frage des Respekts vor den religiösen Empfindungen der Mitbürger, ob man diesen Geboten folgt oder meint, sich durch Provokationen – wie die Party am Karfreitag, die der Bund für Geistesfreiheit veranstalten wollte – profilieren zu können." Hermann bekräftigte zugleich, dass der Schutz der stillen Tage jeweils um 0 Uhr beginne und nicht erst mit der Sperrstunde mehr

EKHN-Präsident: Der Karfreitag ist eine Bereicherung für die Gesellschaft

Volker Jung, der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), ist bereit, über eine Lockerung des Tanzverbotes an anderen Feiertagen mit sich reden zu lassen (welt.de). An den sogenannten stillen Feiertagen wie dem Karfreitag wolle er an dem Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen jedoch festhalten. "Der Karfreitag regt zur Besinnung über Tod und Leid an, aber auch darauf, dass Menschen Opfer von Hass und Gewalt werden." In allen anderen Fällen stehe er einer Lockerung des Gesetzes nicht entgegen.

Die Gestaltung des Karfreitags sei keine Einschränkung der Freiheit, sondern eine Bereicherung, so der Kirchenpräsident. "Wir haben viele Tage zum Arbeiten, auch viele zum Feiern. Wir haben nur wenige Tage, die uns an den Ernst des Lebens heranführen. Wenn wir sie nicht hüten und gestalten, dann werden wir nicht reicher an Spaß, sondern ärmer an Tiefgang", so Jung. "Wer diesen Tag inhaltlich entkernen will, wird ihn nicht als freien Tag gewinnen, sondern als Feiertag verlieren." (welt.de)

Quellen: jesus.de-Newsletter vom 02.04.2012 / epd und welt.de

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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