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Stiller Feiertag

Veranstaltungen an Allerheiligen müssen ernsten Charakter des Feiertags wahren

26.10.07: Nach dem vom Landtag beschlossenen Feiertagsgesetz ist Allerheiligen ein stiller Feiertag. An stillen Feiertagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

Genehmigungen der "Halloween-Partys" durch Stadt Nürnberg rechtswidrig

Da die Stadt Nürnberg keine ausreichenden wichtige Gründe für eine Befreiung von den Regelungen des Feiertagsgesetzes vorgetragen hat, ist ihre Genehmigung der sogenanten Halloween-Partys rechtswidrig. Die Regierung von Mittelfranken wird die Stadt nochmals ausdrücklich darauf hinweisen.

Auch die Genehmigung der MTV-Party in München erscheint zumindest problematisch. Innenminister Herrmann: "Der Schutz von Allerheiligen als Feiertag steht nicht zur beliebigen Disposition. Es geht nicht, dass der Feiertagsschutz mit städtischen Ausnahmeregelungen durch die Hintertür ausgehöhlt wird. Ich werde noch im November Vertreter der Katholischen Kirche und Evangelischen Kirche, die ja am 31. Oktober Reformationstag feiert, sowie der Kommunen einladen, um dies klarzustellen."

Das Bayerische Innenministerium hat alle Regierungen gebeten, nochmals auf den durch das Feiertagsgesetz gebotenen Schutz der stillen Tage hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass sich vergleichbare Fälle nicht wiederholen. Künftig werden auf jeden Fall rechtswidrige städtische Ausnahmegenehmigungen aufgehoben. Das Risiko von Schadenersatzforderungen durch Veranstalter tragen dann allein die Städte.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 356/07 des Bayerischen Innenministeriums vom 26. Oktober 2007

 

 

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