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Tod von Aktivistin Rachel Corrie

Tod von Aktivistin Rachel Corrie

Rachel Corrie am Morgen des 16.03.2003 - Klage zum Tod von Aktivistin Rachel Corrie gegen Staat Israel zurückgewiesen
Rachel Corrie am Morgen des 16.03.2003. Andere anwesende ISM-Aktivisten geben an, dass Corrie beim Näherkommen der Planierraupe einen Erdhügel hinaufgestiegen sei. Dabei sei ihr Fuß eingeklemmt worden, woraufhin sie überrollt worden sei. Sie hielten es für unmöglich, dass der Fahrer Corrie nicht gesehen hätte.
Foto von Joe Carr zur freien Verwendung Quelle: wikipedia.de

Klage zum Tod von Aktivistin Rachel Corrie gegen Staat Israel zurückgewiesen

28.08.2012: Der Staat Israel trägt keine Schuld am Tod der amerikanischen Aktivistin Rachel Corrie. Dies verfügte das Bezirksgericht Haifa am heutigen Dienstag. Die US-Amerikanerin war 2003 bei einer pro-palästinensischen Demonstration im Gazastreifen von einem Planierraupe überrolt worden. Die Hinterbliebenen hatten Israel beschuldigt, die 23-Jährige absichtlich und gesetzeswidrig getötet zu haben. Der Richter Oded Gerschon sprach von einer „Kriegssituation“.

Rachel Corrie hatte gegen die Zerstörung von Wohnhäusern demonstriert

Corrie hatte in der Stadt Rafah an der ägyptischen Grenze gegen die Zerstörung palästinensischer Wohnhäuser demonstriert. Nach Einschätzung des Gerichtes taten die Soldaten ihr Möglichstes, um Zivilisten von der Stätte fernzuhalten. Das Gebiet sei damals militärische Sperrzone gewesen. Die US-Behörden hätten eine Reisewarnung für den Gazastreifen und das Westjordanland ausgesprochen. „Sie hat sich nicht von dem Gebiet entfernt, wie es irgendein denkender Mensch getan hätte“, zitiert die Tageszeitung „Yediot Aharonot“ den Richter. Auch den Vorwurf der Nachlässigkeit wies Gerschon zurück. Der Fahrer des Bulldozers habe im Gegensatz zu Corrie nur eine eingeschränkte Sicht gehabt. „Sie hat sich bewusst in Gefahr begeben“ und damit den Unfall selbst verschuldet, folgerte der israelische Richter.

Rachel Corrie gehörte zur "International Solidarity Movement" (ISM)

Die Aktivistin gehörte der "International Solidarity Movement" ( Internationalen Solidaritätsbewegung, ISM) an. Die Organisation in nach eigenen Angaben eine "Bewegung palästinensischer und internationaler AktivistInnen, die sich vor Ort und international mit gewaltfreien Widerstand für ein Ende der israelischen Besatzung als Vorraussetzung für einen gerechten Frieden in Israel / Palästina einsetzt".

Diese Organisation missbrauche die Diskussion über Menschenrechte, um ihre Taten zu verschleiern, die de facto Gewalt seien, merkte Richter Gerschon an. Sie habe sich darauf spezialisiert, Aktivitäten des Militärs zu unterbrechen. „Dies schloss eine Armee von Aktivisten ein, die als ‚menschliche Schutzschilde‘ für Terroristen dienten, die von den israelischen Sicherheitskräften gesucht wurden. Hinzu kamen finanzielle und logistische Hilfe für Palästinenser, darunter auch Terroristen und deren Familien, und die Beschädigung von amtlichen Siegeln an Häusern von Selbstmordattentätern.“

Zuvor hatte bereits ein Militärgericht entschieden, dass die israelische Armee bei dem Vorfall vorschriftsmäßig gehandelt habe. Der Anwalt der Eltern kündigte an Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 28.08.2012

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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