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Mit Schnellschuss ist niemandem gedient

Bundesjustizminsterin warnt in Sachen religiöse Beschneidung vor voreiligen Schritten

16.07.2012: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Erwartungen gedämpft, es werde schnell eine gesetzliche Regelung zu religiösen Beschneidungen geben. Im Bayerischen Rundfunk nannte sie das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung am heutigen Montag eine Einzelfallentscheidung. «Man sollte nicht so tun, als hätte dieses Urteil weitgehende Bindungswirkung», unterstrich die Ministerin. «Es gibt zu Recht an der Begründung dieses Urteils deutliche Kritik.»

Die Bundesregierung prüft nach Angaben Leutheusser-Schnarrenbergers eine gesetzliche Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz. Das sei aber nicht so einfach: «Man kann nicht einfach pauschal sagen: Jeder religiös motivierte Eingriff ist immer erlaubt. Das hört sich so einfach an, hat aber dann Ausweitungen, die bestimmt von niemandem gewollt sind. Denn niemand möchte die Genitalverstümmelung von Mädchen in unser Gesetz aufnehmen.» Deshalb werde intensiv geprüft: «Mit einem Schnellschuss ist doch niemand gedient.»

Landgericht Köln hatte Beschneidung eines Vierjährigen als Körperverletzung gewertet

Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Dies war bei Vertretern von Juden und Muslimen, aber auch bei den Kirchen auf scharfe Kritik gestoßen. Am Freitag hatte die Bundesregierung angekündigt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um den religiösen Ritus weiter zu ermöglichen.

Das Kölner Urteil beendete eine lange Rechtsunsicherhiet. Bis dahin konnten sie sich jedoch darauf berufen, keine Kenntnis von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen gehabt zu haben. Selbst wenn ein Gericht den Einzelfall später als Körperverletzung anerkannte, musste der Arzt wegen des so genannten Verbotsirrtums freigesprochen werden. Mit dem Kölner Urteil war diese Möglichkeit weggefallen mehr

Die Justizministerin würde nach eigenen Worten einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts begrüßen. Denn das Kölner Urteil sei rechtskräftig und deshalb nicht in nächster Instanz anfechtbar. Deshalb sei es "nicht so leicht, zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu kommen, was bestimmt das Beste in diesem Fall wäre.

Die Deutsche Kinderhilfe kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, rechtssichere Beschneidungen zu ermöglichen. Das sei ein "Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmisshandlungen" (www.zeit.de).

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 16.07.2012 / epd

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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