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Grundpfeiler der Demokratie

Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hält Religion für Demokratie notwendig

22.09.2010: Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hält Religion für einen Grundpfeiler der Demokratie. Der Staat als Demokratie legitimiere sich aus der Kultur seiner Bürger, sagte der Heidelberger Jurist beim Deutschen Juristentag, bei dem am Mittwoch in Berlin über Religionskonflikte und staatliche Neutralität diskutiert wurde. Er sprach sich für eine «intensive Kultur des Dialogs» zwischen Staat und Religionsgemeinschaften aus.

Für einen freiheitlichen Staat seien «andere Quellen des Ethos» wie sie etwa die Religionen bieten, notwendig. Der Staat müsse sich darauf verlassen, dass es Institutionen wie Religionsgemeinschaften gibt, die Antworten auf die Sinnfrage geben, sagte Kirchhof weiter. Der Staat benötige ein «Fenster zur Ethik». Gleichzeitig fragte er, «wer tritt an die Stelle der Kirchen und der Religion, wenn diese in Deutschland nicht mehr kraftvoll sein sollten».

Kirchhof für Religionsunterricht an Schulen

Kirchhof betonte das Grundrecht eines jeden Menschen auf Religion. Unter anderem sprach er sich dabei für einen Religionsunterricht an den Schulen aus. «Wenn junge Menschen die christliche Lehre nicht an den Schulen kennenlernen, dann halten wird diese Menschen dieses Grundrechts unmündig.» Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen könnten folglich nicht entscheiden, ob sie die Religion für richtig oder nicht erachteten.

Der Berliner Juraprofessor Christoph Möllers betonte, dass alle Religionen in Deutschland den gleichen grundrechtlichen Schutz genießen. Er kritisierte, dass es in der neueren Praxis der Landesgesetzgebung etwa durch das Kopftuch-Verbot «Formen negativer Definition von Religion» gebe. Die Identifikation bestimmter Religionen mit einer festgefügten eigenen Religion schließe Angehörige anderer oder keiner Religion von einem «vermeintlichen Kernbestand der demokratischen Gemeinschaft aus».

Gleichzeitig warnte Möllers davor, an Schulen das Thema Religion auf den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach zu beschränken. «Offenheit gegenüber den religiösen Bedürfnissen der Schüler im Schulalltag werden auf absehbare Zeit notwendige Ergänzungen.» Wenn Auseinandersetzungen über religiöses Verhalten vor den Gerichten landen, hätten die Beteiligten im Grunde schon versagt, sagte Möllers. Religionsspezifische Verbote wie etwa das Burka-Verbot in Frankreich stellten keine angemessene Antwort auf die religiös-weltanschauliche Vielfalt der Gesellschaft dar.

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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