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Erwähnung im Verfassungsschutzbericht rechtens

Antrag des Islamischer Gemeinde Penzberg bei Verwaltungsgericht abgelehnt

05.05.2010: Das Verwaltungsgericht München hat den Antrag der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. (IGP) auf Unterlassung der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2008 abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Beschluss bestätigt, dass die Angaben im Verfassungsschutzbericht 2008 wahrheitsgemäß sind und daher nach Art. 15 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz im Verfassungsschutzbericht veröffentlicht werden durften. Das Gericht hat es als korrekte Folgerung gewertet, dass sich die IGP nur formal um eine Distanzierung von der verfassungsfeindlichen Organisation "Milli Görüs" bemüht habe. Es gebe Verbindungen des Vereinsvorsitzenden der IGP sowie auch des Imams der Moschee in Penzberg zu Milli Görüs. Der Imam stehe zudem in einem Unterordnungsverhältnis zu einer weiteren verfassungsfeindlichen Organisation, nämlich der "Islamischen Gemeinschaft in Deutschland", dem deutschen Zweig der extremistischen Muslim-Bruderschaft.

Bayer. Innenminister sieht sich seine Haltung gegen islamistische Tendenzen bestätigt

Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann sieht sich bestätigt: "Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts München sehe ich mich in meiner konsequenten Linie gegen islamistische Tendenzen voll bestärkt. Der Beschluss bestätigt, dass unser Verfassungsschutz rechtmäßig gehandelt und die Erkenntnisse zur Islamischen Gemeinde Penzberg sauber recherchiert und gewürdigt hat. Die Islamische Gemeinde Penzberg weist höchst problematische Verbindungen zu extremistischen, verfassungsfeindlichen Organisationen wie Milli Görüs auf. Ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht ist richtig."

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums (PM 153/10 vom 05.05.10)

Autor: Uwe Schütz

 

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