AREF-Startseite

AREF-News

Schüler-Mails sind für den Lehrer tabu

Fernmeldegeheimnis steht über Aufsichtpflicht

30.10.09: Lehrer dürfen nicht alles lesen, was Schüler im Unterricht schreiben. Tippt ein Schüler während des Unterrichts eine private e-Mail oder SMS oder erhält eine, ist der Inhalt für den Lehrer tabu. Darauf macht der Lehrerinformationsdienst "Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien" aufmerksam. Hier kollidiert die Aufsichtspflicht mit dem Fernmeldegeheimnis.

Die Lehrkraft dürfe zwar durch einen Blick auf den Bildschirm grundsätzlich die Schüleraktivitäten überprüfen:

sind sie 1. nicht unterrichtsbezogen und

finden sie 2. nicht auf Veranlassung des Lehrers statt, könne diese "Nebentätigkeit" durchaus untersagt und weiteres Fehlverhalten sanktioniert werden.

Aber lesen darf der Lehrer den Inhalt der privaten e-Mail nicht.

Artikel 10 des Grundgesetzes und Paragraf 88 des Telemediengesetzes verbietet auch einem Lehrer die Einsichtnahme in eine private schriftliche Kommunikation, selbst wenn er damit nur seiner Aufsichtspflicht gerecht werden will.

Lesen, was ein Schüler schreibt, ist letzlich nur möglich, wenn Schule und Schüler sich in einer schriftlichen Einigung verständigen.

www.erfolgreich-lehren.de

Quelle: Pressefax vom Fachverlag für Computerwissen vom 22.10.2009

 

mehr bei uns: