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Nach wie vor große Gefahr durch Blindgänger

2008 wurden allein in Bayern über 50 Tonnen Weltkriegsmunition aufgefunden

25.08.09: "Bombenblindgänger oder andere Fundmunition stellen nach wie vor eine erhebliche Gefahr dar. Allein im letzten Jahr wurden in Bayern über 50 Tonnen Weltkriegsmunition aufgefunden. Ich kann nur davor warnen, beim Fund von Munitionsgegenständen selbst Hand anzulegen. Wer solche Kriegshinterlassenschaften findet, muss sie umgehend der Polizei melden", sagte Innenminister Joachim Herrmann heute in München.

Herrmann dankte den Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes für ihr engagiertes und fachkundiges Handeln. Vor allem die Sprengmeister würden sich auch bei größter Vorsicht bei der Entschärfung von Bombenblindgängern besonderen Risiken aussetzen. "Erfreulicherweise kam es auch 2008 zu keinem Unfall", stellte Herrmann fest.
Besondere Aufmerksamkeit verlangten nach wie vor die Bombenblindgänger, die im Zusammenhang mit Bauarbeiten entdeckt würden. Vor allem in Innenstadtgebieten seien bei solchen Funden häufig umfangreiche Sicherungs- und Evakuierungsmaßnahmen erforderlich, um Gefährdungen der Bevölkerung insbesondere während der Entschärfung auszuschließen, so Herrmann. Je nach Fundort der Bombe müsse auch der Bahn- und Straßenverkehr unterbrochen werden.

Zu den aufgefundenen Hinterlassenschaften der Bombardierungen im zweiten Weltkrieg gehörten im letzten Jahr auch 121 Spreng- und Splitterbomben mit zusammen rund zwei Tonnen Explosivstoff. Sie wurden von den Sprengmeistern des vom Innenministerium vorgehaltenen Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Ort unschädlich gemacht. Für den Kampfmittelbeseitigungsdienst, der 2008 über 700 Fundmeldungen verschiedenster Art nachgegangen ist, stellt der Freistaat jährlich 700.000 Euro zur Verfügung.

Herrmann erinnerte daran, dass die Grundstückseigentümer selbst für die Sicherheit verantwortlich sind: "Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Kampfmittelbelastung des Grundstücks müssen die Grundstückseigentümer von sich aus tätig werden. Dazu gehören entsprechende Nachforschungen und die Beauftragung einer Fachfirma mit Räummaßnahmen. Leben und Gesundheit dürfen in keinem Fall durch unsachgemäßes Hantieren mit Kampfmitteln gefährdet werden".

Weitere Informationen enthält die folgende Internetseite des Innenministeriums: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherleben/detail/09064/

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums Nr. 351/09 vom 25. August 2009

 

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