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Beschränkt Minarett-Bau-Verbot die Religionsfreiheit?

Muslime haben beim Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingereicht

16.12.09: Das umstrittene Schweizer Minarett-Verbot soll vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft werden. Der frühere Sprecher der Moschee in Genf, Hafid Ouardiri, habe am Dienstag eine Beschwerde bei dem Straßburger Gericht eingereicht, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur SDA. Das Verbot sei unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es zur Begründung.

Gleichzeitig mit seiner Klage habe Ouardiri einen Brief an den Schweizer Bundesrat in Bern und an alle Mitglieder des Europarates geschickt. Das bestätigte der Genfer Anwalt des früheren Moschee-Sprechers, Pierre de Preux. Ouardiri sei der Ansicht, dass die Schweiz mit dem generellen und absoluten Verbot des Baus von Minaretten die Religionsfreiheit der Moslems beschränke. Das Verbot sei zudem diskriminierend, weil es nur für eine Religion gelte und nicht für alle.

Experten äußern Zweifel, dass die Klage angenommen wird

Experten äußerten jedoch Zweifel, dass die Klage angenommen wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nur eine Art Notbremse, sagte der Schweizer Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens. Zuerst müssten alle Instanzen in der Schweiz bis hin zum Bundesgericht angerufen werden. Zudem seien die Beschwerdeführer um Ouardiri vom Minarett-Verbot persönlich gar nicht betroffen, weil ihnen kein Gesuch für den Bau eines Minaretts verwehrt worden sei.

Ende November hatten sich die Schweizer in einer Volksabstimmung für ein Bauverbot für Minarette ausgesprochen.

Quelle: www.zeit.de

 

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