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Nackte Busen zur Werbung erlaubt, aber nicht zum Stillen

Hebammenverband: Öffentliches Stillen muss erlaubt sein

15.07.09: Der Deutsche Hebammenverband kritisiert, dass nackte weibliche Brüste offensichtlich zu Werbezwecken im öffentlichen Raum zur Schau gestellt werden dürfen, man sich aber über Mütter empört, die ihren hungrigen Säugling stillen.

So habe kürzlich eine SPD-Abgeordnete während einer Abstimmung auf Verlangen der CDU den Bundestag verlassen müssen, weil sie ihrem Baby die Brust gab, heißt es in einer Presseerklärung des Hebammenverbandes. Eine junge Frau - so war der Tagespresse zu entnehmen - wurde in Berlin durch Ordnungshüter darauf hingewiesen, dass sie das Stillen auf einer Parkbank zu unterlassen hätte.

Hebammen mahnen wertschätzenden Umgang mit Müttern und Kindern an

Beide stillende Mütter fühlten sich durch die Zurechtweisungen beschämt und gekränkt.

„Das ist paradox“, so Lisa Fehrenbach, die Beauftragte für Stillen und Ernährung des Deutschen Hebammenverbandes, „denn der Anblick nackter Haut gehört zu unseren Alltagserfahrungen. Ich frage mich darüber hinaus, wie wir die Lust auf Kinder und das Leben mit Kindern fördern wollen, wenn den Frauen solche Stolpersteine in den Weg gelegt werden? Wie soll denn die Vereinbarkeit von Familien und Beruf möglich werden, wenn wir stillende Frauen von der Teilhabe am Leben ausschließen? Wenn es gelingen sollte, die Idee einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft umzusetzen, dann brauchen wir mehr als Kinderkrippenplätze. Dann brauchen wir vor allem Lebens- und Arbeitsbedingungen, die sich durch einen rücksichtsvollen und wertschätzenden Umgang mit Müttern und Kindern auszeichnen“, so die Expertin für Stillen und Ernährung abschließend.

Pressemeldung des Deutschen Hebammenverbandes für den 14. Juli 2009 (www.hebammenverband.de)

Autor: Uwe Schütz

 


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