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EKD: Keine Trauung ohne Standesamt

In der EKD auch künftig keine ausschließlich vor dem Altar geschlossenen Ehe

16.09.09: Eine Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung entspreche nicht dem evangelischen Eheverständnis, stellt eine von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eingesetzte Arbeitsgruppe in einem Gutachten klar, das am Dienstag in Hannover veröffentlicht wurde. Damit reagiert die EKD auf die Änderung des Personenstandsgesetzes zum Jahresbeginn, mit dem das Verbot der religiösen Voraustrauung entfiel. Danach darf sich ein Paar auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat.

Katholische Kirche lässt kirchliche Trauung in Ausnahmefällen zu

Nach dem evangelischen Verständnis von Ehe bleibe es dabei, dass die kirchliche Trauung eine zivilrechtliche Eheschließung voraussetzt, schreibt der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, im Vorwort. Anders als die katholische Kirche empfiehlt die evangelische Kirche den Landeskirchen, auch in Ausnahmefällen keine kirchliche Trauung ohne vorherige Ziviltrauung vorzunehmen. Eine kirchliche Begleitung für Paare, die ohne Eheschließung dauerhaft zusammenleben, müsse sich deutlich von einem Traugottesdienst unterscheiden, heißt es in dem Gutachten. Für die katholische Kirche gibt es eine «Ordnung für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung», die eine kirchliche Trauung ohne Gang zum Standesamt in Ausnahmefällen zulässt. Für diesen Sonderfall ist eine Unbedenklichkeitserklärung des Ortsbischofs erforderlich.

EKD-Gutachten wird als "Zwischenbericht" bezeichnet

Verfasst wurde die EKD-Orientierungshilfe von Experten aus Theologie, Rechts- und Sozialwissenschaften unter Leitung des kurhessischen Bischofs Martin Hein. Wegen fehlender Erfahrungen mit der neuen Rechtslage und offener Fragen wird das Gutachten ausdrücklich als «Zwischenbericht» eingestuft. Fragestellungen, die sich durch den Wandel der Formen des Zusammenlebens ergeben, müssten aus evangelischer Perspektive weiter erörtert werden, lautet die Empfehlung.

Ehe wir als öffentlich dokumentierte, dauerhafte, ausschließliche und freiwillig eingegangene Verbindung von Mann und Frau verstanden

In dem Gutachten wird daran erinnert, dass sich die evangelische Kirche zunächst gegen die 1875 eingeführte obligatorische Zivilehe gewehrt hatte, sich dann aber auf das Verbot der religiösen Voraustrauung einlassen konnte. Die wesentlichen Merkmale des christlichen Ehebegriffs seien vom staatlich Recht aufgenommen worden: die Ehe als «öffentlich dokumentierte, dauerhafte, ausschließliche und freiwillig eingegangene Verbindung von Mann und Frau, die für Kinder offen ist».

Dem evangelischen Verständnis entspricht es laut Gutachten, «dass die Ehe als bürgerlich-rechtliche geschlossen und ihr in einem Gottesdienst Gottes Segen zugesprochen wird». Die Rechtsform der Ehe, die sie durch die standesamtliche Trauung erhält, diene dem Schutz der Ehe und besonders des Schwächeren in der Partnerschaft, heißt es in dem EKD-Text. Daher halte die evangelische Kirche «nicht aus Zwang, sondern aus innerer Einsicht» an der zivilrechtlichen Konsequenz von Eheschließungen fest. Schutz und Ausgleich, wie sie das staatliche Eherecht absichert, ließen sich durch ein unverbindliches Versprechen der Fürsorge nicht ersetzen.

Zurückhaltend werden in dem EKD-Text Überlegungen bewertet, standesamtliche Funktionen von Geistlichen wahrnehmen zu lassen. Dieses Modell ist in einer Reihe europäischer Länder Praxis. Die Unterscheidung von Standesamt und Kirche spiegele die unterschiedliche Zuständigkeit von Staat und Kirche wider, wird argumentiert. Der Standesbeamte beglaubige die Verbindlichkeit einer bestimmten Rechtsform des Zusammenlebens. Bei der kirchlichen Trauung gehe es hingegen um den Zuspruch des Evangeliums für zwei Menschen, die sich für diese Rechtsform entschieden hätten «und dafür Gottes Segen erbitten». Wenn Pfarrer als Standesbeamte fungierten, «verunklare» das die unterschiedliche Aufgabe von Standesamt und Geistlichen, lautet ein Einwand.

Kritiker warnten: Änderung öffne Zwangsehen und Mehrfach-Ehen Tür und Tor

07.07.08: Kritiker warnten seinerzeit vor der Änderung des Personenstandrechts. Sie öffne ab Januar 2009 Zwangsehen und Mehrfach-Ehen Tür und Tor mehr

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 15.09.09 / epd

 

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