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Moschee-Bau in München gestoppt

Bayerische Verwaltungsgericht: Moschee braucht Bebauungsplan

13.02.07 : Für den Bau einer Moschee im Münchner Stadtteil Sendling ist ein Bebauungsplan notwendig. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat am Dienstag, 13.02, in München die Klage des Bauträgers, des türkisch-islamischen Vereins DITIM, gegen einen entsprechenden Bescheid der Regierung von Oberbayern abgewiesen.

Die Flächendimension der geplanten Moschee weise sie als zentrale kirchlich kulturelle Einrichtung aus. Damit sei die Moschee auch in einem Mischgebiet wie dem Münchner Stadtteil nicht mehr vertretbar, so die Begründung der Richterin. Auch die Verkehrssituation dort sei schwierig. Zudem sei diese im Vorbescheid der Stadt München nicht bewältigt, heißt es weiter. Damit schloss sich das Gericht der Auffassung der Regierung von Oberbayern an.

Regierung hob vor vier Monaten den Bauvorbescheid der Stadt München auf

Die Regierung hatte vor vier Monaten den Bauvorbescheid der Stadt München aufgehoben, der den Bau der Moschee zugelassen hatte, und dagegen einen Bebauungsplan gefordert. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird sich der für 2008 geplante Baubeginn der Moschee um einige Zeit verzögern.

Bebauungsplan erlaubt Anwohnern, Einwände geltend zu machen

Beim Genehmigungsverfahren mittels eines Bebaungsplans haben Anwohner die Möglichkeit, Einwände geltend zu machen. Die Stadt München hielt einen Bebauungsplan nicht für notwendig, da es sich um ein Mischgebiet neben der Münchner Großmarkthalle mit Gewerbe, katholischer Kirche und Wohnungen handelt.

Zwei Fragen standen bei dem Prozess daher im Zentrum der Interesses: Sind nach derzeitigem Planungsstand genügend Parkplätze vorhanden? Und: Wird die Moschee zu einer zentralen Einrichtung, die auch über die Grenzen des Stadtviertels hinaus Besucher anzieht.

Bauträger, der türkisch-islamische Vereins DITIM, will heraus aus dem Hinterhof

Gegen die Ängste in der Bevölkerung geht Emin Curuk und sein Verein "ditim" schon seit Jahren an. Immer wieder betonen sie, die geplante Moschee samt Kulturzentrum sei eine Bereicherung für den Stadtteil und keine Bedrohung. Zudem sei es für die Integration von Muslimen wichtig, deutlich erkennbare und sichtbare Gotteshäuser zu errichten. "Nachdem wir jahrzehntelang in Hinterhofräumen unsere gemeinsamen Gebete abgehalten haben, möchten wir nun in einem würdigen Gebäude, einer repräsentativen Moschee beten."

Beckstein: SPD und Grüne wollen Moschee aus ideologischen Gründen

Der Bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein kommentierte die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts München mit den Worten:

"Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts München bestätigt die Auffassung der Staatsregierung, dass die vorgesehene Moschee am Gotzinger Platz in München-Sendling sich nicht nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sondern dass hierfür ein Bebauungsplan erforderlich ist.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Münchens Oberbürgermeister Christian Ude sowie SPD und Grüne im Münchner Stadtrat, die aus ideologischen Gründen vor den gesetzlichen Erfordernissen die Augen verschlossen haben. Hätte die Stadt München sich nicht so vehement gegen das von der Regierung von Oberbayern geforderte Bebauungsplanverfahren gesträubt, könnte dieses schon längst erledigt sein.

Ich fordere OB Ude auf, aus dem Urteil jetzt rasch die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und das seit Monaten angemahnte Bebauungsplanverfahren nun endlich einzuleiten, um die von dem Vorhaben ausgelösten vielfältigen Fragen und bewältigungsbedürftigen Probleme zu klären. Dabei ist auch die Standortfrage einer ergebnisoffenen Prüfung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zu unterziehen.

Ich lege dabei Wert auf die Feststellung, dass Moscheen notwendig, zulässig und nicht nur in Hinterhöfen willkommen sind. Allerdings müssen bei ihrem Bau wie bei allen anderen Gebäuden auch die geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden."

Quellen: BR-Online.de und Pressemitteilung des Bayerischen Innenministerium (PM 60/07 vom 13.02.07)

Autor: Uwe Schütz

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