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Droht dem Elterngeld der k.o. vor dem BVG ?

Familienförderung: Rechtsexperten halten Elterngeld für verfassungswidrig

03.01.: Namhafte Rechtsexperten halten das neue Elterngeld für verfassungswidrig. Das Gesetz begünstige Doppelverdiener, die ihr erstes Kind bekommen, sagte der Verfassungsexperte Christian Seiler vom Lehrstuhl für Verfassungs-, Steuer- und Sozialrecht an der Universität Erfurt dem Berliner «Tagesspiegel» (Freitagsausgabe).

Während Gutverdiener bis 1.800 Euro im Monat vom Staat erhalten können, hätten Arbeitslose oder Studenten oft nur Anspruch auf die Mindestförderung von 300 Euro. Das sei ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlich geschützten Gleichbehandlungsgrundsatz, erklärte Seiler.

Nach Auffassung des Darmstädter Sozialrichters Jürgen Borchert führt das neue Gesetz zu einer Umverteilung von unten nach oben. Wer wenig verdiene, verliere jetzt auch noch ein Jahr an staatlicher Unterstützung.

Auch nach Meinung Seilers schließt die steuerfinanzierte Förderung gerade Familien aus, die die Unterstützung am dringendsten brauchen.
Nach Informationen der Zeitung sind bereits Klagen geplant, denen die Verfassungsexperten gute Erfolgschancen geben.

Das Elterngeld löst ab 1. Januar das Erziehungsgeld ab. Eltern, die mit ihrer Arbeit wegen der Kinderbetreuung aussetzen, bekommen dann für maximal 14 Monate Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt. Dabei gilt eine Obergrenze von 1.800 Euro monatlich. Mindestens werden 300 Euro gezahlt.

Quelle: jesus.de / epd vom 29.12.2006

Autor: Uwe Schütz, 03.01.2007

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