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Ethik bleibt in Berlin Pflichtfach

Urteil des OVG Berlin: Kein Anspruch auf Befreiung vom Ethikunterricht

24.11.: Die Gegner des umstrittenen Ethikunterrichts in Berlin haben erneut eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung vom Vortag den Anspruch einer Schülerin auf Befreiung vom neuen Pflichtfach ab. Die Pflicht zur Teilnahme an dem bekenntnisfreien, also religiös und weltanschaulich neutralen Ethikunterricht verletze weder das elterliche Erziehungsrecht noch das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Auch werde die Religionsfreiheit einschließlich der Vermittlung ethischer Werte in christlichem Glauben durch das weitergeführte Angebot eines freiwilligen Religionsunterrichts in den Schulen unverändert gewahrt, hieß es weiter. Mit der Entscheidung wurde ein gleichlautendes Urteil aus erster Instanz bestätigt. Bereits im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde in dieser Frage nicht angenommen.

Ethikunterricht in Berlin seit Herbst in den 7. Klassen Pflichtfach

Das Ethikfach war gegen heftigen Protest der Kirchen sowie der Oppositionsparteien CDU und FDP zu Beginn dieses Schuljahres in allen Berliner 7. Klassen eingeführt worden. Es soll künftig auch in den drei weiteren Jahrgangsstufen verpflichtend unterrichtet werden. Der Religionsunterricht ist in der Bundeshauptstadt aus historischen Gründen freiwillig und wird in Verantwortung der Kirchen erteilt.

Quelle: jesus.de / epd

Autor: Uwe Schütz, 24.11.2006

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