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Eins ist sicher: Die Rentenbesteuerung

Neue Besteuerung der Renten verunsichert ältere Menschen

Seit Januar 2005 muss 50% der Altersrente versteuert werden. Für viele ältere Menschen hat diese Neuregelung noch keine Auswirkung, da die Freibeträge so hoch sind, dass oftmals keine Steuern fällig werden. Ruheständler, deren steuerpflichtiges Einkommen über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende in Höhe von 7.674 Euro jährlich liegt, müssen jedoch unter Umständen mit höheren Steuerzahlungen rechnen. Das gleiche gilt für Ehepaare, bei denen ein Partner noch arbeitet, sofern ihr gemeinsames steuerpflichtiges Einkommen jährlich mehr als 15.348 Euro (entspricht monatlich 1.279 Euro) beträgt. Dabei sind sonstigen Einnahmen z.B. aus Zins- und Mieteinkünften ebenfalls mitzurechnen.

„Viele Rentner haben Angst, dass ihnen der Staat nun tief in die Tasche greift“, so Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein, und des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine BDL-Berlin. Nach Meinung Lenks sei Information dringend notwendig, denn weitgehend herrsche die falsche Ansicht, dass Renten bisher steuerfrei gewesen wären und nun eine hohe Belastung auf die Ruheständler zukäme. Für viele ältere Menschen habe diese Neuregelung jedoch noch keine Auswirkung. Experten schätzen, dass dies aktuell auf 90 Prozent der Ruheständler zutrifft.

Eventuell Steuernachzahlungen für 2005

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. weiß aus Erfahrung, dass es bei Ehepaaren, wenn ein Partner noch arbeitet, ganz anders aussehen kann. Aber auch Witwen und Ruheständler mit mehr als einer Rente oder zusätzlichen Einnahmen aus Zins- und Mieteinkünften könnten für 2005 eine Aufforderung zur Steuernachzahlung erhalten. „Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, Rentenzahlungen an die Finanzämter weiterzugeben. Diese prüfen dann, ob eine Steuerpflicht vorliegt. Ist dies der Fall, könnte evtl. in ein paar Jahren eine Aufforderung zur Steuernachzahlung für 2005 erfolgen“, informiert Werner Lenk.

Aber Rentner haben – wie Arbeitnehmer auch – Möglichkeiten, Steuern zu sparen. So können zum Beispiel Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Auch Ausgaben für Medikamente und Kuren können abgesetzt werden. Spenden können sich ebenfalls mildernd auf die Steuerschuld auswirken. „Wer sowieso geplant hatte, etwas für einen guten Zweck zu spenden, sollte dies noch vor Silvester tun“, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Die Besteuerung betrifft nicht nur die gesetzliche Rente

Die Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes betrifft allerdings nicht nur die Besteuerung der gesetzlichen Renten. Mit der Einführung der Riester-Rente und der Rürup-Rente sowie der betrieblichen Altervorsorge belohnt der Staat jeden, der privat für das Alter vorsorgt. Alle drei Alternativen bringen steuerliche Vorteile. Für die Riester-Rente können sogar staatliche Zulagen in Anspruch genommen werden. „Es eignen sich aber nicht alle drei Vorsorgeformen für jeden gleichermaßen“, weiß Werner Lenk. Auch hier empfiehlt die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. den Bürgern, sich zu informieren, welche private Altersvorsorge hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen und Zulagen individuell am sinnvollsten ist.

Rentenbesteuerung nimmt stetig zu

Bis zum Jahr 2004 waren bei einer Rente von monatlich 1000 Euro waren bis zum Jahr 2004 je nach Renteneintrittsalter 270 bis 320 Euro steuerpflichtig.

Seit 2005 sind es 500 Euro. Ab 2006 wird der zu versteuernde Betrag für Renten-Neuzugänge jährlich um 2 Prozent, ab 2021 um 1 Prozent angehoben. 2040 werden dann die Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig sein. Lenk: „Wie viel ein Rentenempfänger versteuern muss, hängt davon ab, wann er in den Ruhestand geht. Wer 2005 aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss zukünftig immer 50 Prozent versteuern und daraus unter Berücksichtigung seiner individuellen Lebensstände und eventuell anderer Einkünfte Steuer entrichten.“

Autor: Uwe Schütz

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