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Vorerst kein Islamunterricht an hessischen Schulen

22.09.2005: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden, dass die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) keinen Islamunterricht an hessischen Schulen geben darf. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die IRH laut ihrer Verfassung keine Religionsgemeinschaft sei, sondern nur ein "Interessenverband zur Durchsetzung einzelner Projekte". Dies berichtet der Evangelische Pressedienst (epd).

Kultusministerin : Die IRH ist für uns kein verlässlicher Partner

Mit dem Urteil sah sich Kultusministerin Karin Wolf (CDU) in ihrer Position bestätigt. "Die IRH ist für uns kein verlässlicher Partner", sagte Wolf in einer Pressemeldung des Kultusministeriums. Zwar sei das Land Hessen grundsätzlich offen gegenüber der Einführung islamischen Religionsunterrichts, jedoch sei dies nur mit einem "seriösen religiösen Partner" möglich.

Zweifel an der Verfassungstreue der IRH

Die Zweifel des Ministeriums an der Verfassungstreue der IRH, beispielsweise in Bezug auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau, waren vom Gerichtshof Kassel bestätigt worden. Schon im Juni 2004 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Antrag der IRH, islamischen Religionsunterricht erteilen zu dürfen, abgewiesen.

IRH will Beschwerde einlegen

Der Vorsitzende der IRH, Ramazan Kuruyüz, reagierte empört auf das Urteil. In einem offenen Brief an den Hessischen Landtag warf er der Landesregierung vor, die Öffentlichkeit manipuliert zu haben. Zudem wehrte er sich gegen die Aussage, dass die IRH kein verlässlicher Partner sei.

Eine Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde nicht zugelassen. In einer Pressemitteilung kündigte die IRH jedoch an, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen.

Quelle: kep und epd

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