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Hintergrund-Infos


Wiedergutmachung und Entschädigung

Begriff "Wiedergutmachung" ist völlig falsch und irreführend

Bundespräsident Theodor Heuss fordert Entschädigung für Opfer des Natzi-RegimesImmer wieder wird im Zusammenhang von Entschädigung für Opfern des Nazi-Regimes von "Wiedergutmachung" gesprochen. Der Begriff "Wiedergutmachung" ist in diesem Zusammenhang meines Erachtens völlig falsch und irreführend. Schäden durch Terror, Verfolgung, Beraubung, Freiheitsentzug und Mord können mit menschlichen Mitteln nicht "wieder gut gemacht" werden. Gemeint sind natürlich materielle Leistungen an die Opfer. Man unterscheidet dabei Rückerstattung und Entschädigung. Der Umfang der Entschädigungen beläuft sich auf ca. 80–100 Milliarden DM.

Rückerstattung

Die Rückerstattung begann unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg auf Veranlassung der Besatzungsmächte und dann 1949 durch gewählten Bundespräsidenten und Bundesregierung. Sie betraf vor allem Vermögenswerte, die sich der deutsche Staat, aber auch Einzelpersonen, im Zuge der Verfolgung von Juden und anderen angeeignet hatten.

Die Regelung der Besatzungszeit betraf vor allem das noch auffindbare Eigentum der Verfolgten. Das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 fixierte Restitutionsleistungen für nicht mehr auffindbare Werte in Höhe von drei Milliarden DM. Da diese Leistungen nur für die alte Bundesrepublik galten, konnten für das Gebiet der DDR erstmals nach der Wende ab Anfang der neunziger Jahre Ansprüche auf Rückgabe von Eigentum erhoben werden.

Entschädigung - 150 DM für einen Monat KZ

Nach der Besatzungszeit regelte das 1953 vom Bundestag verabschiedete "Bundesentschädigungsgesetz" die Leistungen an rassisch, religiös und politisch Verfolgte für Schäden an Leben, Gesundheit, Freiheit und beruflichem Fortkommen. 1965 wurde das Bundesentschädigungsgesetz geändert und erweitert.

Bürokratie, gelegentlich unsensible Bearbeiter in den Entschädigungsämtern und zeitraubende Gutachten machten das Verfahren für die Opfer zu einer meist mühseligen und oft unerfreulichen Prozedur. Im Gegensatz zur gesamten Höhe der Aufwendungen (80–100 Milliarden DM) sind die Leistungen an die einzelnen Empfänger überwiegend bescheiden. Ein Monat KZ-Haft wird zum Beispiel mit der Zahlung von 150,– DM abgegolten. Für Gesundheitsschäden werden Renten gezahlt.

Bis 1990 gingen ausländische Opfer meist leer aus

Keineswegs alle Verfolgten des NS-Regimes haben Entschädigungsleistungen erhalten. Die Zahlungen sind fast ausschließlich durch die alte Bundesrepublik erfolgt, ausgeschlossen waren alle, die in der Verfolgungszeit nicht im Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937) gelebt hatten bzw. nicht innerhalb enger Fristen ihren Wohnsitz nach 1945 in der Bundesrepublik genommen hatten.

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten vor allem Bürger des Deutschen Reiches bzw. der Bundesrepublik entschädigt werden. Damit ging die Masse der ausländischen Opfer des NS-Staates zunächst leer aus. Erst nach der Vereinigung von Bundesrepublik und DDR wurden Abkommen mit ehemaligen Ostblockstaaten geschlossen, um deren Bürger für die erlittene Verfolgung zu entschädigen. Auch Kommunisten, Sinti und Roma, Opfer der Wehrmachtsjustiz, Zwangssterilisierte oder unter dem Vorwurf "asozial" im KZ Inhaftierte blieben jahrzehntelang oder sogar bis heute von jeder Entschädigung ausgeschlossen.

In den 60er Jahren schloss die Bundesrepublik mit elf westeuropäischen Ländern Globalabkommen über Entschädigungen in der Höhe von 876 Millionen DM für NS-Verfolgte ab.

Entschädigung von nicht in Israel lebenden Juden

Mit Israel und der Jewish Claims Conference (als dem Interessenverband nicht in Israel lebender Juden) schloss die Bundesrepublik bereits 1952 ein Abkommen, das (neben der anschließenden deutschen Gesetzgebung) eine Globalzahlung von 3,5 Milliarden DM an das jüdische Volk festlegte.

Entschädigungen für nach der Wiedervereinigung

Nach der Wiedervereinigung von Bundesrepublik und DDR folgten ähnliche Abkommen mit Polen (500 Millionen DM), mit Weißrussland, der Ukraine und Russland (zusammen eine Milliarde DM). Die verfolgten Bürger der baltischen Staaten mussten noch länger warten.

Entschädigungen durch die deutsche Wirtschaft

Die Entschädigung des größten Teils der Zwangsarbeiter ist noch nicht erfolgt, da die deutsche Wirtschaft erst im März 2001 ihren Anteil von fünf Milliarden DM für den Fonds der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" aufbringen konnte und die Rechtssicherheit gegenüber neuen Ansprüchen noch nicht durch den Bundestag gewährleistet ist. Das bedeutet, dass ein beträchtlicher Teil der Millionen Zwangsarbeiter nie in den Genuss einer bescheidenen Entschädigungssumme kommen wird, denn allein in den beiden Jahren 2001 und 2002 sind wahrscheinlich über 100.000 Menschen aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten gestorben.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung www.bpb.de

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