zur AREF-Startseite

Hintergrund-Infos

Genfer Konventionen

Genfer Abkommen

Die vier Genfer Abkommen von 1949 wurden unter dem Eindruck des 2. Weltkrieges geschlossen. Sie lösten alle bisherigen Abkommen (Genfer Konventionen von 1864, 1906, 1929 und Haager Landkriegsordnung von 1907) ab.

Insgesamt vier Konventionen sind Bestandteil des 1949 unterzeichneten Genfer Abkommens zum Schutz, zur Hilfe und Behandlung der Opfer von Kriegen.

Die I. und II. Konvention regeln den Umgang mit verwundeten und gefallenen Soldaten sowie mit Sanitätspersonal.

Die III. Genfer Konvention von 1949 regelt den Schutz und den Status von Kriegsgefangenen. Darin ist unter anderem grundsätzlich verankert, dass Gefangene "jederzeit mit Menschlichkeit behandelt werden" müssen, jede "rechtswidrige Handlung oder Unterlassung", die den "Tod oder eine schwere Gefährdung der Gesundheit (...) zur Folge hat, untersagt ist"

Die Gefangenen sind "insbesondere auch vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, Beleidigungen und öffentlicher Neugier" zu schützen. Sie haben "unter allen Umständen Anspruch auf Achtung ihrer Person und ihrer Ehre", Unterhalt und ärztliche Betreuung.

Sie sind gleich zu behandeln - ohne Unterschied von Dienstgrad, Rasse, Religion und anderen Merkmalen. Gefangene müssen nach ihrer Festnahme nur ihren Namen, Dienstgrad und Geburtsdatum nennen. Zu irgendwelchen anderen Auskünften können sie "weder (durch) körperliche noch seelische Folterungen" gezwungen werden.

Auch Kontakte zur Außenwelt sind geregelt: So ist es Kriegsgefangenen erlaubt, "Briefe und Postkarten abzuschicken und zu empfangen"; die Postsendungen unterliegen allerdings der Zensur. Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz haben jederzeit Zutritt zu den Gefangenenlagern. Nach Ende des Krieges sollen die Gefangenen "ohne Verzug" freigelassen werden.

Die IV. Konvention befasst sich mit dem Schutz von Zivilisten. Ihr Schutz der Zivilbevölkerung war vorher kaum geregelt.

1977 wurden die Genfer Abkommen durch zwei Zusatzprotokolle ergänzt. (08.07.1977)

Protokoll I : Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte

Protokoll II: Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte

mehr :
Zum AREF-Kalenderblatt: 65 Jahre Genfer Abkommen
Originaltext : www.admin.ch/ch/d/sr/c0_518_51.html