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Hintergrund-Infos

§§218, 219 / StGB


Frage 4

Die Antwort 'c' ist falsch

Abtreibungen werden finanziert von ...

den gesetzlichen Krankenkassen und vom Steuerzahler

  • Bei einer Abtreibung aufgrund der Beratungs-Regelung streckt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vor. Das jeweilige Bundesland erstattet später einen Teil der Aufwendungen zurück.

  • Bei einer Abtreibung aufgrund einer Indikationsregelung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse sämtliche Kosten.

  • Ob wir es wollen oder nicht : Durch unsere Krankenkassenbeiträge und Steuern finanzieren wir die Tötung von 130.000 ungeborenen Kindern pro Jahr.

  • Auch wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, müssen die Eltern des ungeborenen Kindes keine Kosten übernehmen.

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Quelle : Birke e.V., Heidelberg, mit freundlicher Genehmigung

Autor: Uwe Schütz , 18.06.2003