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Hintergrund-Infos

§§218, 219 / StGB


Frage 4

Abtreibungen werden finanziert von ...

Die Antwort 'a' ist richtig

  • Bei einer Abtreibung aufgrund der Beratungs-Regelung streckt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vor. Das jeweilige Bundesland erstattet später einen Teil der Aufwendungen zurück.

  • Bei einer Abtreibung aufgrund einer Indikationsregelung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse sämtliche Kosten.

  • Die Eltern des ungeborenen Kindes müssen auch dann keine Kosen übernehmen, wenn sie die finanziellen Mittel zur Verfügung haben.

  • Ob wir es wollen oder nicht : Durch unsere Krankenkassenbeiträge und Steuern finanzieren wir die Tötung von 130.000 ungeborenen Kindern pro Jahr.


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Quelle : Birke e.V., Heidelberg, mit freundlicher Genehmigung

Autor: Uwe Schütz , 17.06.2003