Kopftuchdiskussion geht weiter
            Sachsen: Schüler dürfen aus religiösen Gründen 
              ein Kopftuch tragen
            25.11.2010: Schüler 
              in Sachsen dürfen Kopfbedeckungen tragen, die Ausdruck eines 
              religiösen Bekenntnisses sind. Mit dieser am heutigen Donnerstag 
              ergangenen Klarstellung reagierte das Dresdner Kultusministerium 
              auf einen im Freistaat entbrannten Kopftuchstreit. Anlass war eine 
              Dresdner Mittelschule, die Kopfbedeckungen jeglicher Art im Unterricht 
              verboten hat. Die Eltern zweier afghanischer Mädchen suchten 
              sich deshalb eine andere Schule. 
             Schüler müssen erkennbar sein und aktiv an der Kommunikation 
              teilnehmen können
            Regelungen an sächsischen 
              Bildungseinrichtungen, wonach Schüler im Unterricht keine Kopfbedeckung 
              tragen dürfen, seien grundsätzlich nicht auf religiöse 
              Kopfbedeckungen zu beziehen, hieß es. Das Grundrecht der Religionsfreiheit 
              müsse gewahrt bleiben. Entscheidend sei aber, dass die Schüler 
              erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation in der Klasse teilnehmen 
              können, hieß es weiter. Nur so sei der schulische Bildungs- 
              und Erziehungsauftrag zu gewährleisten. 
            Basecaps, Mützen, Kapuzen und andere Kopfbedeckungen bleiben 
              verboten
            Das Ministerium kündigte 
              an, dass die Schulen in den nächsten Tagen eine Empfehlung 
              zur praktischen Handhabe erhalten. Es machte zudem deutlich, dass 
              es auch in Zukunft möglich sein wird, dass Lehrer, Schüler 
              und Eltern sich gemeinsam darauf einigen, dass Basecaps, Mützen, 
              Kapuzen und andere Kopfbedeckungen im Unterricht prinzipiell nicht 
              getragen werden sollen. Die Entscheidung im Einzelfall treffe die 
              jeweilige Schule in eigener Verantwortung und in den verfassungsrechtlich 
              vorgegebenen Grenzen. 
            15-Jährige Schülerin wurde wegen Kopfbedeckung aus Gerichtssaal 
              verwiesen
            Wegen des Tragens eines 
              Kopftuchs war vor einigen Monaten eine muslimische Schülerin 
              von einer Dresdner Amtsrichterin aus dem Gerichtssaal verwiesen 
              worden. Sie hatte die Kopfbedeckung der 15-Jährigen, die mit 
              ihrer Klasse als Zuschauerin gekommen war, als «unhöflich» 
              gewertet. 
            Quelle: jesus.de-Newsletter 
              vom 25.11.2010 / epd 
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