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Kopftuchverbot an Schulen

Verwaltungsgericht: Muslimische Lehrerin in Stuttgart darf kein Kopftuch tragen

20.03.08: Eine zum Islam übergetretene Lehrerin aus Stuttgart darf im Unterricht kein Kopftuch tragen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied am Dienstag, dass die Pädagogin ihre Dienstpflicht verletzte, wenn sie die erkennbar religiös motivierte Kopfbedeckung nicht ablege. Die Weisung der Schulverwaltung, das Kopftuch im Unterricht nicht zu tragen, sei deshalb rechtmäßig.

Das Gericht verwies auf das baden-württembergische Schulgesetz, das in der Schule «religiöse äußere Bekundungen» verbiete, die «geeignet seien, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern sowie den religiösen Schulfrieden zu gefährden». Dies sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Muslimin könne sich auch nicht darauf berufen, dass Nonnen das Tragen einer Ordenstracht im Unterricht erlaubt sei.

Konvertitin trägt seit 1995 während ihres Schuldienstes ein Kopftuch

Vor den Verwaltungsgerichtshof war das Land Baden-Württemberg gezogen, weil die Stuttgarter Hauptschullehrerin Doris Graber (58) auf dem Kopftuch bestand. Sie war 1984 zum Islam konvertiert und trägt seit 1995 während des Dienstes an der Schule in Stuttgart-Bad Cannstatt ein Kopftuch.

Gegen eine Anweisung des Oberschulamtes, ohne Kopftuch zu unterrichten, zog Graber 2004 vor Gericht. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hob die Anweisung wieder auf. Die Richter begründeten ihr Entscheidung damit, dass die Schulbehörde auch Nonnen das Tragen von Ordenstracht im Unterricht erlaube. Deshalb verstoße das Verbot gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot.

Daraufhin schaltete das Land nach einer Änderung des Schulgesetzes den Verwaltungsgerichtshof ein. Eine Revision gegen das Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen. Dies kann jedoch beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom Do., 20.03.08 / epd

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