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"Homo-Ehe" mit dem Grundgesetz vereinbar
 
Bundesverfassungsgericht: 
  Klage gegen Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften abgewiesen
17.07.02, 12 Uhr: Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Normenkontrollklage der unionsregierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gegen das rot-grüne Gesetz abgewiesen. Damit bleibt die zum 1. August 2001 geschaffene Möglichkeit bestehen, einen eheähnlichen Bund zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zu schließen.
Das Gesetz verletze nicht den besonderen Schutz der Ehe, so die Richtermehrheit. Einstimmig war der Erste Senat der Ansicht, dass das Gesetz verfassungsgemäß zu Stande gekommen sei. Die Aufspaltung des Gesetzes in einen von den Ländern nicht zustimmungspflichtigen Teil und einen zustimmungspflichtigen Teil sei nicht willkürlich gewesen. Die seit August 2001 bereits eingetragenen Partnerschaften haben Bestand.
Hintergrund: Bereits im vergangenen Jahr hatte es das Bundesverfassungsgericht mit Mehrheit abgelehnt, das Inkrafttreten des Gesetzes vorläufig zu stoppen. Damit konnte das Gesetz der rot-grünen Regierungskoalition im August 2001 vorläufig in Kraft treten. Nun wurde auch in der Hauptsache die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt.
Quelle: Focus.de
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| Autor: Uwe Schütz, AREF, August 2001 | 
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