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Staatliche Zuwendungen an Kirchen

Atheisten-Bund: Regierung soll millionenschwere Staatsleistungen an Kirchen streichen

12.07.2010: Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) beklagt, dass bei den geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung die Staatsleistungen an die Kirchen nicht angetastet werden.

Der IBKA fordert die Abschaffung der direkten Zuwendungen an die Kirchen. Laut einem Bericht des Spiegel gibt der Staat jährlich 442 Millionen Euro für die Entlohnung von Kirchenpersonal auf. Der Atheisten-Bund beruft sich bei seinen Forderungen auf Artikel 140 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst."

Außerdem fordert der IBKA, die Absetzbarkeit der Kirchensteuer zu überprüfen

Außerdem fordert der IBKA, die Absetzbarkeit der Kirchensteuer zu überprüfen. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kirchensteuer unbegrenzt von der Steuer absetzbar ist, während Spenden an gemeinnützige Vereine nur zu einer bestimmten Höhe abgesetzt werden können. Dies gilt umso mehr, als höchstens 10% der Kirchensteuer in öffentliche gemeinnützige Tätigkeiten fließen", kritisiert René Hartmann, der Erste Vorsitzende des IBKA.

Die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe verursachte im Jahr 2009 Steuermindereinnahmen von 2,94 Mrd. Euro.

Quelle: 22. Subventionsbericht der Bundesregierung, S. 79

 

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