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Zahl der Scientologen in Deutschland sinkt

Rund 12.000 Menschen gehören heute zu der Scientology Organisation

09.02.2005: Die Zahl der Scientologen geht in Deutschland zurück. Rund 12.000 Menschen gehören heute zur Scientology Organisation (SO); vor einigen Jahren habe Scientology noch von rund 30.000 Mitgliedern gesprochen, schreibt Michael Utsch von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) in Berlin, im Materialdienst dieser Einrichtung der EKD.

Utsch: „Die wohlinformierte deutsche Öffentlichkeit ist mittlerweile gegenüber Erfolgsversprechen skeptisch geworden.“ Im November habe das Verwaltungsgericht Köln außerdem eine Klage der Scientologen gegen ihre Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz abgewiesen. Aus einer Vielzahl von Quellen ergebe sich, so die Richter, dass Scientology die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft setzen oder einschränken wolle.

Beobachtung der SO durch Verfassungsgericht ist rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln entschied mit diesem Urteil, dass die Beobachtung der Scientology Kirche Deutschland e.V. und der Scientology Kirche Berlin e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig ist und auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln erfolgen darf.

In der Begründung des Urteils führt das Gericht aus, dass deutliche tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, die darauf gerichtet sind, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu beseitigen. Dazu gehören insbesondere die Menschenwürde, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Heirat und Zeugung von Kindern. Scientology strebe eine Gesellschaft an, in der nur Scientologen Träger von bürgerlichen Rechten sind und rege an, fünf bis zehn Prozent der Nichtscientologen, die sich der scientologischen Prozedur des so genannten Auditings nicht unterziehen lassen wollen, einfach als "nutzlos" oder "wertlos" beiseite zu schaffen bzw. auszusondern.

Gegner von Scientology sind Freiwild

Gegner von Scientology würden als "unterdrückerische Personen" bezeichnet, als Verbrecher oder Kriminelle verunglimpft, auf unterstem Niveau geschmäht und ihnen jeglicher Wert abgesprochen. Ausdruck des menschenverachtenden Weltbildes von Scientology sei es, dass Gegner von Scientology als Freiwild bezeichnet werden, die ihres Eigentums beraubt, verletzt, verklagt, hereingelegt, belogen oder zerstört (!) werden dürfen. Diese so genannte Freiwild-Doktrin sei nur aus Gründen der schlechten Public Relation aufgehoben worden und sei nicht allein auf Rechte innerhalb Scientology bezogen gewesen. Ziel der Expansion von Scientology sei die Gesellschaft der Scientologen, der "geklärte Planet".

Aussteiger haben Anspruch auf Rückzahlung von Kurskosten

In der Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 11.11.2004 heißt es unter anderem, dass deutliche tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, die darauf gerichtet sind, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu beseitigen. In der 108 Seiten langen juristischen Bewertung der wissenschaftlichen Expertise "Auswirkungen und Risiken unkonventioneller Psycho- und Sozialtechniken", die eine eingehende Beschreibung und Bewertung der Scientology-Organisation enthält.

Die juristische Bewertung gibt den Stand der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Scientology-Organisation wieder und beleuchtet die dabei relevanten verfassungsrechtlichen, strafrechtlichen, zivilrechtlichen und vereinsrechtlichen Fragen. Für Betroffene und Aussteiger aus dieser Organisation dürfte vor allem die zivilrechtliche Beurteilung interessant sein. Diese kommt zum Ergebnis, dass zahlreiche Verträge über Kurse der Scientology-Organisation als nichtig anzusehen sind mit der Folge eines Anspruchs des Kunden auf Rückzahlung des gesamten Entgelts.

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zum Herunterladen

108-seitiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln als pdf-Datei (397 kB) zum Herunterladen von der Homepage des Bayerischen Innenministeriums

Auch Religionsgemeinschaften dürfen vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Der "Anfangsverdacht", unter dem 1997 mit der Beobachtung begonnen wurde, habe sich bestätigt, so das Verwaltungsgericht Köln. Die Kläger verfolgten das Ziel, durch Expansion, Werbung und Missionierung die Macht in der Gesellschaft zu erringen und so letztendlich die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben. Dabei sollen nicht nur "nüchterne" Mitglieder, sondern "Kämpfer" für Scientology geworben werden. Dass sich die Kläger als Religionsgemeinschaften bezeichneten, hindere die Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht. Auch Religionsgemeinschaften dürften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Quelle: Pressemitteilungen des Bayerischen Innenministeriiums

Letzte Änderung 9.2.2005

 

 

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