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Bete und arbeite

Deutsches Gericht erlaubt Arbeitsunterbrechung zum Beten

Hamm - Gläubige Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitsplatz zum Beten kurzzeitig verlassen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm festgestellt.

Allerdings habe das Recht auf Religionsausübung keinen Vorrang vor dem Interesse des Arbeitgebers an einem reibungslosen Betriebsablauf. Wer während der Arbeitszeit beten wolle, müsse sich mit dem Vorgesetzten über den geeigneten Zeitpunkt abstimmen, so das Gericht.

Ein Arbeitgeber hatte einen moslemischen Mitarbeiter abgemahnt, weil sich dieser eigenmächtig um 15 Uhr in einen Nebenraum zum Gebet zurückzog. Dazu sei der Moslem grundsätzlich berechtigt, da beispielsweise der Islamrat das nachmittägliche Gebet als religiöse Pflicht einstufe, befand das Gericht.

Quelle: idea und jesus.de

30.04.2003

Kommentar

Interessantes Urteil! Ich darf zum Beten sogar meinen Arbeitsplatz verlassen. Damit wird der Artikel 3 unseres Grundgesetzes, wonach keiner wegen seines Glauben und seiner religösen Ansichten benachteiligt darf, mit Leben erfüllt.

Die meisten Christen haben durch das Urteil wohl keinen Vorteil. Für das Gebet, ihr Reden mit Gott, braucht es nach Auffassung ihres Meisters keinen besonderen Ort, sondern nur die richtige Herzenshaltung. Oder doch? Christen in einem Betrieb könnten sich zusammenfinden und gemeinsam beten. Das hat Verheißung: "Wo zwei oder drei in meinem Namen zusammen sind, da bin ich mitten unter ihnen !" (Matthäus 18, Vers 19)

Uwe Schütz