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Bei Verrat oder Terror

Neues Gesetz erlaubt Entziehung der Staatsbürgerschaft

29.03.2011: Die Knesset hat ein Gesetz verabschiedet, dass die Entziehung der Staatsbürgerschaft für Personen vorsieht, die unter anderem wegen Verrat, Hilfe für den Feind in Kriegszeiten oder Terror gegen den Staat verurteilt wurden.

Das Gesetz wurde von 37 Abgeordneten angenommen. Elf stimmten dagegen. Eingereicht hatte den Gesetzesvorschlag die Einwandererpartei "Israel Beiteinu", deren Vorsitzender Außenminister Avigdor Lieberman ist. Dieser betonte kurz nach der Abstimmung: "Ohne Loyalität kann es keine Staatsbürgerschaft geben. Eine Person, die dem Land schadet, kann nicht von der Staatsbürgerschaft und deren Früchten profitieren."

Gegen das Gesetz waren vor allem arabische Knessetvertreter. Der Vorsitzende der Hadasch-Partei, Mohammad Barakeh, kritisierte, es führe den Staat zum "Faschismus". Auch Hanin Suabi von der Balad-Partei sprach von einem "klaren faschistischen Trend".

Der Tageszeitung "Ha´aretz" zufolge darf laut dem neuen Gesetz nur Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft die israelische Staatsbürgerschaft vollständig entzogen werden. Wer nur über die israelische Staatsbürgerschaft verfügt und sich entsprechend strafbar macht, verliert diese zwar auch, allerdings erhält er den Status eines Gastarbeiters. Sämtliche staatliche Unterstützungen, wie Kindergeld oder Sozialleistungen, werden dann jedoch nicht mehr gezahlt.

Quelle: Israelnetz.de-Newsletter vom 29. März 2011, Autor: D. Nowak

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