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Kein Sauna-Bordell in der Kleinstadt

Prostitution auf dem Land verstößt gegen den Jugendschutz

Prostitution auf dem Land verstößt nach einer Entscheidung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts gegen den Jugendschutz. In einem am Mittwoch in Koblenz veröffentlichten Beschluss bestätigte das Gericht ein behördliches Verbot, im vorderpfälzischen Mutterstadt ein Sauna-Bordell zu errichten. (AZ: 8 A 11599/05.OVG). Dies berichtet der Evangelische Pressedienst epd.

Eine Sauna mit Prostitutionsausübung verstoße in einer Kommune mit lediglich 13.000 Einwohnern gegen den Jugendschutz und öffentlichen Anstand, begründeten die Richter ihre Entscheidung. In kleineren Gemeinden seien Jugendliche durch Prostitution in ihrer Entwicklung stärker gefährdet als in der Anonymität größerer Städte.

Laut Gesetz könnten die zuständigen Behörden Prostitution in Gemeinden unter 50.000 Einwohnern zum Schutz der Jugend verbieten. Die zivil- und sozialversicherungsrechtliche Anerkennung der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz aus dem Jahre 2001 habe die Bedeutung des Jugendschutzes in keiner Weise relativiert.

AREF, 27.03.2006