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Einbürgerungen 2004

Einbürgerungen 2004 um knapp 10 % zurückgegangen

26.08.05: Im Jahr 2004 sind in Bayern 13.225 Personen eingebürgert worden. Dies waren 9,7 % weniger als im Jahr 2003. Der Rückgang der Einbürgerungszahlen in Bayern entspricht der Entwicklung im Bund. Bundesweit wurden im letzten Jahr 127.153 Ausländer eingebürgert, 9,6 % weniger als im Jahr davor. "Insgesamt hat sich damit der Rückgang der Einbürgerungszahlen gegenüber dem Jahr 2000 kontinuierlich fortgesetzt. Mittlerweile sind die Einbürgerungszahlen wieder auf den Stand vor der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gesunken.

Beckstein: Rot-grüne Erwartungen haben sich nicht erfüllt

Die Zahlen zeigen, dass sich die in die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gesetzten Erwartungen von Rot-Grün nicht erfüllt haben", bewertet Innenminister Dr. Günther Beckstein den Rückgang. Beckstein spricht sich dafür aus, dass Neubürger bei ihrer Einbürgerung einen Eid auf das deutsche Grundgesetz ablegen: "Dies sollte in einer dem Anlass entsprechend würdigen Feierstunde geschehen."
Unter http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05802/ sind Statistiken abrufbar.

Gründe für rückläufige Einbürgerungszahlen

Für den Rückgang bei den Einbürgerungszahlen gibt es laut Beckstein im Wesentlichen zwei Gründe: Der „Nachholeffekt“, entstanden durch das Abwarten auf das In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000, ist abgeklungen. Des weiteren ist der sog. „nachgeholte Geburtserwerb“ ausgelaufen. Dieser betraf die Einbürgerung von in Deutschland geborenen Kindern unter zehn Jahren mit Optionspflicht bei Volljährigkeit, wenn bei ihrer Geburt die Voraussetzungen für den Geburtserwerb vorgelegen haben und weiter vorliegen. Der Antrag musste bis 31.12.2000 gestellt werden.

Mit 82,4 % sind die Mehrzahl der Einbürgerungen sog. "erleichterte Einbürgerungen". 9.129 junge, in Deutschland aufgewachsene oder bereits länger hier lebende Ausländer konnten einen entsprechenden Einbürgerungsanspruch geltend machen. Hinzu kommen 1.772 Familienangehörige dieser Personen, die im Ermessensweg mit eingebürgert werden konnten.

1,76 Millionen türkische Staatsangehörige leben in Deutschland

Wie auch in den letzten Jahren stellen die türkischen Mitbürger mit 4.402 Personen oder 33,3 % aller Einbürgerungen die größte Gruppe der eingebürgerten Ausländer. In Bayern leben rund 230.000 türkische Staatsangehörige. Dies sind 21,7 % der rund 1,06 Millionen Ausländer in Bayern. Auf Bundesebene wurden 44.470 türkische Staatsangehörige eingebürgert. Rund 1,76 Millionen türkische Staatsangehörige leben in Deutschland (26,3 % der 6,717 Millionen Ausländer). Der Rückgang der Einbürgerungszahlen ist auch an der Einbürgerung von türkischen Staatsangehörigen abzulesen: Im Jahr 2004 wurden gegenüber dem Vorjahr 27,8 % weniger türkische Staatsangehörige eingebürgert. Als Grund bezeichnete Beckstein es, dass sich auch hier das Auslaufen des „nachgeholten Geburtserwerbs“ auswirkt.

Einbürgerungen von EU-Angehörigen steigen

Der Anteil der EU-Angehörigen ist mit 1.219 Einbürgerungen oder 9,2 % aller Einbürgerungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Das liegt hauptsächlich daran, dass 62,1 % der eingebürgerten EU-Angehörigen aus den zehn neuen Beitrittsländern stammen. Angesichts des Anteils der EU-Bürger von rund 375.700 oder 35,4 % an den insgesamt 1,06 Millionen Ausländern in Bayern ist die Einbürgerungsnachfrage unter Unionsbürgern aber nach wie vor nur gering. Bundesweit wurden 14.128 EU-Bürger eingebürgert (11,1 % aller Eingebürgerten). Rund 2,1 Millionen ausländische Unionsbürger leben in Deutschland (31,4 % aller Ausländer)

Anteil der Mehrstaaterfälle hat sich verdreifacht

Der Anteil der insgesamt unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgerten Ausländer ist in Bayern im Jahr 2004 gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen. Lässt man den „nachgeholten Geburtserwerb“ unberücksichtigt, wurden rund 24,6 % aller Eingebürgerten unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert. Der Anteil der Mehrstaaterfälle liegt damit dreimal so hoch wie im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor In-Kraft-Treten der rot-grünen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht. In 75,4 % aller Einbürgerungsfälle in Bayern, also 9.957 Personen - ohne die Fälle des „nachgeholten Geburtserwerbs“ - ging der Erwerb der deutschen hingegen mit dem Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit einher. Lediglich 3.253 Personen wurden unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert. Die meisten Einbürgerungen in Bayern unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit betrafen - nach Häufigkeit - Staatsangehörige aus dem Iran, der Ukraine, der Russischen Föderation und aus Afghanistan.

Für 87 % der in Bayern geborener Kinder wurde kein Einbürgerung beantragt

Durch Geburt in Bayern haben seit Einführung dieses Erwerbstatbestands zum 1.1.2000 29.067 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Dies waren 50,6 % sämtlicher in den letzten fünf Jahren in Bayern geborener Kinder mit ausländischen Eltern. In den zehn Jahren davor, d. h. von 1990 - 1999 wurden in Bayern insgesamt rund 134.100 Kinder ausländischer Eltern geboren.

Nach Schätzungen hätten rund 80.000 dieser Kinder oder annähernd 60 % die Voraussetzungen für den sog. „nachgeholten Geburtserwerb“, d. h. eine Anspruchseinbürgerung erfüllt. Dies betraf Kinder, die am 1. Januar 2000 rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn bei ihrer Geburt die Voraussetzungen für den Geburtserwerb vorgelegen haben und weiter vorliegen. Der Einbürgerungsantrag konnte nur bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden. In den vergangenen fünf Jahren wurden in Bayern 10.504 Kinder nach der Vorschrift über den"nachgeholten Geburtserwerb" eingebürgert. Dies entspricht einem Anteil an den Anspruchsberechtigten von 13,1 %. 86,9 % haben folglich keinen Einbürgerungsantrag gestellt.

Neben der deutschen Staatsangehörigkeit besitzen die nach dieser Vorschrift eingebürgerten Kinder ebenso wie die Kinder, die mit Geburt automatisch deutsche Staatsangehörige geworden sind, regelmäßig auch die ausländischen Staatsangehörigkeiten ihrer Eltern. Nach Volljährigkeit müssen sie sich für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden (sog. „Optionspflicht“). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wären in Bayern rund 39.500 Kinder optionspflichtig.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums M 372/05 vom 26.08.05

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