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Auflagen gegen islamistischen Extremisten

Beckstein begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg

07.06.2005: Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 07.06.05, mit dem das Gericht die Entscheidung der Sicherheitsbehörden bestätigt hat, den Bewegungsspielraum des islamistischen Top-Gefährders C. bis zu seiner Ausreise einzuschränken.

"Bewegungsspielraum für islamistischen Extremisten C. bleibt eingeschränkt"

Beckstein: "Mit der Entscheidung ist nunmehr auch richterlich bestätigt, dass C. mit sofortiger Wirkung verpflichtet ist, seinen Wohnsitz in einer Gemeinschaftsunterkunft im Regierungsbezirk Niederbayern zu nehmen. Er darf auch weiterhin dort das Gemeindegebiet nicht verlassen und muss sich täglich bei der örtlichen Polizeiinspektion melden. Die Nutzung eines Handy ist ihm ebenso untersagt, wie die Nutzung von Internet und E-Mail-Verkehr". Die Verwaltungsrichter in Regensburg teilen die Einschätzung der bayerischen Sicherheitsbehörden, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um zu verhindern, dass C. auch weiterhin Kontakte zu anderen islamistischen Gesinnungsgenossen aufnimmt und so die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Beckstein wies erneut darauf hin, dass die Maßnahmen zeitlich nicht befristet sind und aufrechterhalten werden, solange sie erforderlich sind bzw. bis C. die Bundesrepublik Deutschland verlassen hat.

Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums PM 234/05 vom 07.06.05)