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Priesteramt und Homosexualität

Zulassungsrichtlinien für Personen mit homosexuellen Tendenzen

30.11.2005: Der Vatikan hat am Dienstag eine Instruktion über Weiheamt und Homosexualität veröffentlicht. Die italienische Agentur Adista hatte den Wortlaut des Textes bereits vor einer Woche im Internet publiziert.

Der Titel des Dokuments lautet „Über Kriterien zur Berufsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen“. Das Schreiben wurde am 31. August vom Papst approbiert.

Am 4. November unterzeichnete es der Präfekt der Bildungskongregation, Kardinal Zenon Grocholewski. Die Instruktion sei nichts Besonderes, sagte er laut Meldung von Radio Vatikan. „Wir haben seit dem Konzil rund 20 Dokumente veröffentlicht, die sich mit verschiedenen Aspekten der Priesterausbildung befassen.“

Über das Problem der Homosexualität habe sich die Kongregation für Glaubenslehre sich schon vielmals geäußert. „Auf diesem Gebiet gibt es in der heutigen Welt eine gewisse Desorientierung. Viele vertreten die Position, dass die homosexuelle Veranlagung für den Menschen etwas Normales sei, sozusagen wie ein drittes Geschlecht. Dies widerspricht aber vollkommen der menschlichen Anthropologie, das widerspricht nach Auffassung der Kirche, dem Naturgesetz. Gott selbst hat dies in die menschliche Natur eingepflanzt: Es gibt zwei Geschlechter.“

Homosexuelle Tendenzen und deren Ausübung wird klar unterschieden

Die Bildungskongregation verbreite mit der vorliegenden Instruktion also lediglich die Lehre der Kirche, betont Grocholewski. Homosexuelle Tendenzen und deren Ausübung würden klar unterschieden. Die Ausübung sei wider das Naturgesetz und damit „schwere Sünde“. Aber: „Die bloße Veranlagung ist keine Sünde, aber eine mehr oder weniger starke Tendenz in Richtung einer aus moralischer Sicht in sich schlechten Handlung. Diese Personen befinden sich in einer Art Probezeit. Sie brauchen Verständnis und dürfen in keiner Weise diskriminiert werden.“

Drei Personengruppen können nicht zur Priesterweihe zugelassen werden

Seitens der Kirche sei man aber eben daran gehalten, das göttliche Gesetz zu befolgen - dem einen falle es leichter, dem anderen schwerer. Und nach diesem göttlichen Gesetz könnten drei Personengruppen nicht zur Priesterweihe zugelassen werden, zählte der Präfekt für die Bildungskongregation auf.

„Wer Homosexualität praktiziert, wer tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweist oder die sogenannte Gay-Kultur unterstützt. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass es hier Hindernisse für einen korrekten Umgang mit Männern und Frauen gibt, die negative Folgen für die pastorale Arbeit der Kirche haben. Natürlich kann es auch vorübergehende Tendenzen oder Fälle geben,...die nicht von einer ‚tiefsitzenden Tendenz’ herrühren, sondern von vorübergehenden äußeren Umständen. Diese sind keine Hindernis für die Aufnahme ins Priesterseminar oder die Zulassung zur Weihe. Aber in diesen Fällen müssen bis zur Diakonenweihe mindestens drei Jahre vergangen sein.“

Quelle: kath.net

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Autor: Uwe Schütz, 30.11.2005