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AREF-News |
09.07.03: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines hessischen Familienvaters gegen das Tischgebet in einem kommunalen Kindergarten abgewiesen. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde allerdings aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Dies gab das Gericht am 15. Oktober 2003 bekannt.
Der Familienvater war zuvor mit Eilanträgen vor dem Gießener Verwaltungsgericht und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel (s.u.) gescheitert. Er wollte erreichen, dass im kommunalen Kindergarten kein Dankgebet vor dem Frühstück gesprochen wird. Der Vater vertrat die Ansicht, dass Angestellte des Kindergartens sich religiös-weltanschaulich neutral verhalten müssten. Das Bundesverfassungsgericht verwies die Klage zurück an die Verwaltungsgerichte. Sie müssten feststellen, ob eine "missionarische Zielsetzung" des Kindergartens ausgeschlossen werden könne.
Laut Idea sei das verantwortliches
Kindergartenpersonal seit Feststellungen der Verwaltungsgerichte bemüht,
der Situation des betroffenen Kindes gerecht zu werden. Die Erzieherinnen wirkten
auf die anderen Kinder pädagogisch ein, dem nicht am Tischgebet teilnehmenden
Kind respektvoll zu begegnen und sein Verhalten "als Ausdruck einer achtenswerten
eigenen weltanschaulichen Überzeugung zu tolerieren".
22.10.2003
Das Tischgebet muss geduldet werden,
wenn die Teilnahme daran freiwillig ist; entschied der 10. Senats des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs. In der Begründung hieß es, dass auch das
Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht in ihrer Rechtsprechung
die Einführung religiöser Bezüge an öffentlichen Schulen
erlaubt habe. Dies müsse auch für den Kindergarten gelten. Ein Vater
wollte - unterstützt von der Humanistischen Union Marburg erreichen, dass
vor den Mahlzeiten im kommunalen Kindergarten keine Dankgebete mehr gesprochen
werden.
09.07.03 Quelle: www.family.de
Autor: Uwe Schütz
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