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Anonyme Geburten nicht rechtswidrig

"Kein Grundrecht auf Auskunft über die Geburt" - Klage einer Französin abgewiesen

19.02.03: Frankreich verstößt nicht gegen geltendes Recht, indem es anonyme Geburten zulässt - dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Eine 37-jährige Französin hatte auf Einsicht in ihre Geburtsakte geklagt, um die Identität ihrer leiblichen Mutter zu erfahren. Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, es gebe kein Grundrecht auf Auskunft über die eigene Geburt.

Dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung zu "Babyklappen" haben. Ein Kind an einer "Babyklappe" abzugeben, wird zurzeit strafrechtlich nicht verfolgt. Eine gesetzliche Regelung steht noch aus, da eine entsprechende Bundesratsinitiative im Juni 2002 gescheitert war. Kritiker hatten eingewandt, anonyme Geburten und "Babyklappen" verstießen gegen das in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankerte Grundrecht, die eigene Herkunft zu kennen.

19.02.03, Quelle: ALfA; Jesus.de

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