zur AREF-Startseite
Im Bibelflash:

Matthäus 5, 25

gesendet am 12. Februar 2012 von Dr. Hans Frisch
 

2.000 Jahre hat es gedauert, bis diese Aufforderung Jesu ins Rechtswesen Eingang gefunden hat – für eine ganze Reihe von privaten Streitfällen (vor allem zwischen Nachbarn) und auch einigen strafrechtlichen Fällen ist ein vorgerichtlicher Gütetermin oder der Versuch einer Streitschlichtung vorgeschrieben, seit zwölf Jahren. Der Gesetzgeber erhoffte sich davon eine Entlastung der Gerichte, aber auch eine Entspannung der Beziehungen, die ja durch einen Prozess meist dauerhaft gestört werden.

Du hast keine juristische Auseinandersetzung vor dir? Sei froh!
Kann der Vers dir doch etwas sagen?
Wahrscheinlich schon!

Wenn es ums Rechthaben geht, dann ist die Beziehung oft infrage gestellt – auch wenn es nicht juristisch wird. „Vertrage dich sogleich“ übersetzt Luther – „zeige dich wohlgesinnt“, „gutwillig“, „als Freund“, das sind bessere Übersetzungen, und es sind gute Voraussetzungen zum Verstehen und zur Verständigung zu kommen.

Immer wieder erlebe ich Missverständnisse, die mich erschrecken. Menschen die mich kennen, sogar Freunde und selbst die Kinder, deuten eine Aussage, einen Satz, eine Behauptung so, als ob sie ein Feind gemacht hätte. Dabei müssten doch wissen, dass ich es so sicher nicht gemeint haben kann. Da bringt es nichts, auf dem Recht, auf der Richtigkeit zu bestehen. Wenn die Ebene der Freundschaft wiederhergestellt ist, dann wird auch Verstehen möglich. Und wir sind aufgerufen, das „schnell“, „sogleich“, „schleunig“ zu versuchen.

Der Vers stammt aus der Bergpredigt. Da deckt Jesus gewissermaßen „das Herz des Gesetzes“ auf. Er, der uns die Freundschaft anbietet, nicht nur seine, auch die des Vaters.

„Niemand hat größere Liebe, als der sein Leben hingibt für seine Freunde.
Ihr seid meine Freunde“

Matthäus 5, 25

sagt er kurz vor seinem Ende zu den Jüngern.

So viel wird von uns nicht gefordert, aber auf unser Recht dürfen wir aus Liebe zu unseren Freunden und zu unserem Nächsten schon hin und wieder verzichten.