Verzicht auf Privatsphäre
            Mehrere US-Bürger haben Google wegen Datenschutz-Mängeln 
              verklagt 
            16.08.2013: "Wer 
              ein E-Mail an einen Gmail-Nutzer schickt, verzichtet auf Privatsphäre", 
              schreibt der Heise-Verlag in seinem Online-Newsticker. Diesen Standpunkt 
              habe Gmail-Betreiber Google Inc. offiziell in einer Eingabe bei 
              Gericht vertreten.  
            Google scannt die e-Mails aller Gmail-Postfächer zu Werbezwecken
            Anlass für das Verfahren 
              ist, dass Google E-Mails scannt und ihre Inhalte auswertet. Dies 
              dient nicht nur der Spamfilterung, sondern auch der zielgerichteten 
              Platzierung von Werbung. Mehrere US-Bürger haben Google deswegen 
              verklagt und monieren die Verletzung mehrere Gesetze, darunter auch 
              solche gegen illegales Abhören. Insgesamt 
              gäbe es sechs Klagen in fünf US-Bundesstaaten, die nun 
              gemeinsam vor dem Bundesbezirksgericht im nördlichen Kalifornien 
              geführt werden (Google Inc Gmail Litigation 5:13-md-02430). 
               
            Google verlangt Abweisung der Klage, weil Nutzer den Bedingungen 
              zugestimmt haben
            Google verlangt, dass 
              die Klage abgewiesen wird. Einige der angeführten Gesetze sind 
              aus Sicht der Google-Advokaten nicht anwendbar oder enthalten einschlägige 
              Ausnahmen. Im Übrigen hätten jene Kläger, die Inhaber 
              eines Gmail-Kontos sind, der Auswertung explizit zugestimmt. So 
              weit eine gewöhnliche Argumentation vor Gericht. 
            Das Scannen von e-Mail betrifft jedoch auch bei Google eingehende 
              e-Mails 
            Aufmerksamkeit erregt 
              die Argumentation in Bezug auf Dritte, die E-Mails geschickt haben, 
              welche in Gmail-Konten gelandet sind. "Während die Nicht-Gmail-nutzenden 
              Kläger nicht an Googles Vertragsbedingungen gebunden sind, 
              haben sie trotzdem implizit Googles Praxis zugestimmt aufgrund der 
              Tatsache, dass alle Nutzer von E-Mail notwendigerweise erwarten 
              müssen, dass ihre E-Mails (automatisch verarbeitet werden)." 
              Im Übrigen hätten sie nach eigenen Angaben von Googles 
              Mitlesen gewusst und dennoch weiterhin Nachrichten übermittelt. 
            Google vergleicht das Scannen mit dem Öffnen von Briefpost 
              durch eine Assistentin
            Google vergleicht das 
              eigene Scannen mit dem Öffnen der Post durch eine Sekretärin 
              und beruft sich außerdem auf das 1979 ergangene Urteil des 
              Obersten Gerichtshof im Fall Smith v. Maryland. Dort hatte der Oberste 
              Gerichtshof festgehalten, dass die behördliche Speicherung 
              aller Telefonnummern, die von einem Anschluss aus gewählt werden, 
              keinen gerichtlichen Beschluss erfordert. Denn diese Daten würden 
              sowieso auch von der Telefongesellschaft gespeichert, womit der 
              Kunde "keine vernünftige Erwartung von Privatsphäre" 
              haben könne. Der Anschlussinhaber würde die gerufenen 
              Telefonnummern freiwillig der Telefongesellschaft und damit deren 
              Systemen "im normalen Geschäftsablauf" übermitteln. 
            Dieses Privileg will 
              nun Google auch für sich in Anspruch nehmen und führt 
              aus, dass der "normale Geschäftsablauf" kein objektiver 
              Maßstab sei. Vielmehr liege es dem Betreiber eines Kommunikationssystems 
              frei, den "normalen Geschäftsablauf" für sich 
              selbst zu definieren. Und bei Google umfasse das eben das Mitlesen 
              von E-Mails. Dass der Präzedenzfall Smith v. Maryland gar nichts 
              mit den Inhalten der Telefonate zu tun hatte, sondern nur mit deren 
              Adressierung, und dass man an der Zieladresse oft gar nicht erkennen 
              kann, dass eine E-Mail bei Gmail landen wird, lässt der Datenkonzern 
              unter den Tisch fallen. 
            Ein Google-Sprecher weist die Darstellung des Heise-Verlags zurück
            Update 12:30 Uhr: Ein 
              Google-Sprecher weist die Darstellung gegenüber heise online 
              als "nicht zutreffend" zurück und betont, das Zitat 
              bezüglich der Privatsphäre stamme aus einem Fall des Jahres 
              1979. "Es nun derart darzustellen, dass uns Datenschutz nicht 
              wichtig wäre, ist irreführend", sagte der Sprecher. 
              "Wir nehmen die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre 
              unserer Nutzer sehr ernst. Jüngste Berichte, die das Gegenteil 
              behaupten, stimmen schlicht und ergreifend nicht." Die in Gmail 
              integrierten Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen "greifen, 
              ganz gleich, wer eine Mail an einen Gmail-Nutzer schickt". 
              (Daniel AJ Sokolov)  
               
            Quelle: heise.de 
            Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz 
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