Ist der "Bundestrojaner" ein Windei?
            Experten schätzen, dass die geplante Online-Durchsuchung 
              keine Beweise bringt 
             24.11.2008: 
              Der Bundestag hat das BKA-Gesetz verabschiedet, doch mehrere Bundesländer 
              verweigern die Zustimmung. Aus gutem Grund: Die geplanten Regelungen 
              zur Online-Durchsuchung mit dem sogenannten Bundestrojaner höhlen 
              nicht nur den Datenschutz aus, indem sie das heimliche Eindringen 
              des BKA in private Computer legalisieren. Experten sind zudem überzeugt, 
              dass der Bundestrojaner keine vor Gericht verwertbaren Beweise gegen 
              Terroristen liefern kann, so das Computermagazin c't in der aktuellen 
              Ausgabe 25/08. 
            Das größte 
              Problem des Bundestrojaners ist ein technisches: Zwar kann er problemlos 
              herausbekommen, welche Informationen auf einem Computer abgespeichert 
              sind, und er kann sogar verschlüsselte Dateien lesen. Aber 
              die Ermittler können per Software niemals sicher ermitteln, 
              ob es wirklich der von ihnen Verdächtigte war, der sie dort 
              abgespeichert hat. Sie können nicht nachweisen, wer an der 
              Tastatur saß. Außerdem: Wenn das BKA völlig unbemerkt 
              in den Rechner einbrechen konnte, dann können die gefundenen 
              Daten auch manipuliert worden sein. Zum Beispiel von jemandem, der 
              den Verdacht auf eine unschuldige Person lenken will. Daher sind 
              solche Beweise vor Gericht wenig belastbar. 
            Um dieses Problem zu 
              lösen, müssten die Ermittler den Verdächtigen bei 
              der Eingabe beobachten, zum Beispiel durchs Fenster oder durch das 
              Auffangen und Analysieren der elektromagnetischen Strahlung, die 
              von jedem Computer ausgehen. Doch auch solche herkömmlichen 
              Überwachungsmethoden verletzen laut Bundesverfassungsgericht 
              das neu formulierte Grundrecht auf "Integrität informationstechnischer 
              Systeme". Gemeint ist damit, dass jeder Bürger sich darauf 
              verlassen können muss, dass die Daten, die er seinem Handy, 
              Organizer, MP3-Spieler oder Computer anvertraut, auch vertraulich 
              bleiben. 
            Das Bundesverfassungsgericht 
              hat deutlich hervorgehoben, dass der Staat die zentrale Verantwortung 
              hat, die Integrität informationstechnischer Systeme nicht nur 
              zu achten, sondern aktiv zu gewährleisten. Die Einführung 
              einer Online-Durchsuchung wirkt genau entgegengesetzt.  
            Quelle: Presseinfo 
              Heise-Verlag vom 24.11.2008 
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