Züchtigung
            Amtsgericht hat zwei 
              Mütter der "Zwölf Stämme" zu Bewährungsstrafen 
              verurteilt 
             22.01.2015: 
              Weil sie ihre Kinder mit Ruten gezüchtigt haben, sind am Dienstag, 
              20.01.2015, zwei Mütter der Glaubensgemeinschaft "Zwölf 
              Stämme" wegen gefährlicher Körperverletzung 
              zu Bewährungsstrafen von sechs und neun Monaten verurteilt 
              worden. Die Mütter 
              hätten ihre Kinder mit Ruten auf das Gesäß geschlagen, 
              meldet der Evangelische Pressedienst (epd) unter Berufung auf einen 
              Gerichtssprecher.  
            Gericht ließ 
              heimlich gedrehtes Video als Beweis zu
            Obwohl Grundrechte verletzt 
              wurden, hat das Amtsgericht unter anderem ein heimlich gedrehtes 
              Video des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk als Beweis zugelassen. Kuhnigk 
              hatte die Aufnahmen heimlich am Stammsitz der Sekte in Klosterzimmern 
              gedreht. Die Anwälte der Mütter protestierten in der Verhandlung 
              gegen die Vorführung des Videos, das Persönlichkeitsrechte 
              verletze.  
            Die Familiengerichte 
              in Ansbach und Nördlingen hatten im September 2013 den Eltern 
              von 40 Kindern in "einstweiligen Anordnungsverfahren" 
              das Sorgerecht entzogen und die Kinder in Pflegefamilien untergebracht. 
              Im Januar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Ansbach die Ermittlungsverfahren 
              gegen die Eltern von zehn Kindern der Gemeinschaft "Zwölf 
              Stämme" aus dem mittelfränkischen Wörnitz eingestellt. 
            Gegen das Urteil vom 
              Dienstag könne innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden. 
               
             
            Quelle: jesus.de-Newsletter 
              vom 21.01.2015 
            Autor dieser 
              Webseite: Uwe Schütz 
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