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Züchtigung

Amtsgericht hat zwei Mütter der "Zwölf Stämme" zu Bewährungsstrafen verurteilt

Amtsgericht hat zwei Mütter der "Zwölf Stämme" zu Bewährungsstrafen verurteilt 22.01.2015: Weil sie ihre Kinder mit Ruten gezüchtigt haben, sind am Dienstag, 20.01.2015, zwei Mütter der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von sechs und neun Monaten verurteilt worden. Die Mütter hätten ihre Kinder mit Ruten auf das Gesäß geschlagen, meldet der Evangelische Pressedienst (epd) unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.

Gericht ließ heimlich gedrehtes Video als Beweis zu

Obwohl Grundrechte verletzt wurden, hat das Amtsgericht unter anderem ein heimlich gedrehtes Video des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk als Beweis zugelassen. Kuhnigk hatte die Aufnahmen heimlich am Stammsitz der Sekte in Klosterzimmern gedreht. Die Anwälte der Mütter protestierten in der Verhandlung gegen die Vorführung des Videos, das Persönlichkeitsrechte verletze.

Die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen hatten im September 2013 den Eltern von 40 Kindern in "einstweiligen Anordnungsverfahren" das Sorgerecht entzogen und die Kinder in Pflegefamilien untergebracht. Im Januar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Ansbach die Ermittlungsverfahren gegen die Eltern von zehn Kindern der Gemeinschaft "Zwölf Stämme" aus dem mittelfränkischen Wörnitz eingestellt.

Gegen das Urteil vom Dienstag könne innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 21.01.2015

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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15.01.2014: Staatsanwaltschaft Ansbach stellt Ermittlungen gegen "Zwölf Stämme" ein
06.09.2013: Bayerische Polizei reißt in zwei Großrazzien 40 Kinder aus ihren Familien