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Todesstrafe im Gazastreifen

Hamas hat die Todesurteile an zwei angebliche Kollaborateuren vollstreckt

20.04.2010: Die Hamas hat am Donnerstag, 15.04. in Gaza zwei zum Tode verurteilte Palästinenser erschossen. Die Männer sollen angeblich mit Israel kollaboriert haben. In den vergangenen Tagen hatten Menschenrechtsgruppen die radikal-islamische Organisation dazu aufgerufen, die Todesurteile nicht zu vollstrecken.

Bei den Palästinensern handelte es sich um Muhammad Ismail und Nasr Abu Frajedsch. Sie wurden von der Hamas beschuldigt, währen der israelischen Operation "Gegossenes Blei" im Gazastreifen mit den Soldaten zusammengearbeitet zu haben. Acht weitere Palästinenser wurden wegen ähnlicher Anschuldigungen ebenfalls zum Tode verurteilt. Das berichtet die Tageszeitung "Jediot Aharonot".

PA-Minister: Hinrichtungen der Hamas verstoßen gegen Verfassung

Die palästinensische Regierung im Westjordanland hat die Hinrichtungen durch die Hamas nun für "verfassungswidrig" erklärt. Zudem sei durch den "einseitigen Schritt" im Gazastreifen eine weitere Verschärfung der innerpalästinensischen Teilung zu befürchten, sagten die Minister am Montag, 19.04., während der wöchentlichen Kabinettssitzung in Ramallah.

Die Minister der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) fügten hinzu, der Schritt verringere die Gelegenheiten für Fatah und Hamas, ein umfassendes Abkommen zu erreichen. Der palästinensische Premierminister im Westjordanland, Salam Fajjad, leitete die Kabinettssitzung.

Nach palästinensischem Recht muss der Präsident Todesurteile bestätigen

Nach palästinensischem Recht muss der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) die verhängte Todesstrafe bestätigen, bevor sie ausgeführt werden darf. Die offizielle Amtszeit von Präsident Mahmud Abbas endete im Januar 2009. Die Palästinenserführung im Westjordanland hatte diese bis zu Neuwahlen im Juni verlängert. Das wird von der Hamas allerdings nicht anerkannt.

"Human Rights Watch" hatte die Todesstrafe im Gazastreifen kritisiert

Erst in der vergangenen Woche hatte die Menschenrechtsorganisation! "Human Rights Watch" (HRW) die Todesstrafe im Gazastreifen kritisiert. In vielen Fällen sei diese aufgrund von Gesetzen und Gerichtsverhandlungen verhängt worden, die nicht ein Minimum des internationalen Standards erreichten. Zudem seien die Strafen gezielt gegen politische Gegner, meist Anhänger der Fatah-Partei, verhängt worden. Die Hamas-Regierung hatte nach der Kritik verkündet, sie wolle die Todesstrafen dennoch vollstrecken.

Quelle: israelnetz.de-Newsletter vom 15.04.2010 und 20.04.2010, Autoren : D. Nowak u. E. Hausen

 

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