Die "gottlose" 
        EU-Verfassung
      Kein Gottesbezug in der Präambel der EU-Verfassung
       Drei 
        Jahre haben Europas Spitzenpolitiker über die Paragraphen der Verfassung 
        gestritten, bis zuletzt war auch die Präambel einer der Zank-Äpfel. 
        Vor allem christlich-konservative Politiker monieren den fehlenden Hinweis 
        in der Verfassung "auf das christliche Erbe Europas". 
      Was steht in der Präambel?
      In der Präambel der EU-Verfassung 
        heißt es im Wortlaut: 
       
        "SCHÖPFEND 
          aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, 
          aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte 
          des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit 
          als universelle Werte entwickelt haben, 
        IN DER ÜBERZEUGUNG, 
          dass ein nach schmerzlichen Erfahrungen nunmehr geeintes Europa auf 
          dem Weg der Zivilisation, des Fortschritts und des Wohlstands zum Wohl 
          aller seiner Bewohner, auch der Schwächsten und der Ärmsten, 
          weiter voranschreiten will, dass es ein Kontinent bleiben will, der 
          offen ist für Kultur, Wissen und sozialen Fortschritt, dass es 
          Demokratie und Transparenz als Grundlage seines öffentlichen Lebens 
          stärken und auf Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität in 
          der Welt hinwirken will, 
        IN DER GEWISSHEIT, dass die 
          Völker Europas, stolz auf ihre nationale Identität und Geschichte, 
          entschlossen sind, die alten Gegensätze zu überwinden und 
          immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam zu gestalten, 
        IN DER GEWISSHEIT, dass Europa, 
          in Vielfalt geeint, ihnen die besten Möglichkeiten 
          bietet, unter Wahrung der Rechte des Einzelnen und im Bewusstsein ihrer 
          Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen und der 
          Erde dieses große Unterfangen fortzusetzen, das einen Raum eröffnet, 
          in dem sich die Hoffnung der Menschen entfalten kann, 
        ENTSCHLOSSEN, das Werk, das 
          im Rahmen der Verträge zur Gründung der Europäischen 
          Gemeinschaften und des Vertrags über die Europäische 
          Union geschaffen wurde, unter Wahrung der Kontinuität des gemeinschaftlichen 
          Besitzstands fortzuführen,  
        IN WÜRDIGUNG der Leistung 
          der Mitglieder des Europäischen Konvents, die den Entwurf dieser 
          Verfassung im Namen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten 
          Europas erarbeitet haben  
       
      Es folgen die 436 Verfassungsartikel 
        sowie Protokolle, Anhänge und Erklärungen. Das Dokument umfasst 
        485 Seiten. 
      Wann tritt der Vertrag über 
        die EU-Verfassung in Kraft?
      Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten 
        die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedstaaten und der drei 
        Kandidatenländer in Rom den Vertrag über eine Verfassung für 
        Europa, den sie am 18. Juni 2004 einstimmig angenommen hatten. Am 16. 
        Dezember 2004 wurde er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 
         
      Dieser Vertrag kann jedoch 
        erst in Kraft treten, wenn er von jedem Unterzeichnerstaat nach 
        dem in seiner Verfassung vorgeschriebenen Verfahren angenommen (ratifiziert) 
        wurde. Je nach juristischer und geschichtlicher Tradition der einzelnen 
        Länder unterscheiden sich die hierfür von den Verfassungen vorgesehenen 
        Verfahren: 
       
        Parlamentarisches Verfahren 
          (z.B. in Deutschland): Der Text wird mit einem Gesetz zur Ratifizierung 
          einer mehrseitigen Übereinkunft von den nationalen Parlamenten 
          angenommen. 
        Volksabstimmung: Die Bürgerinnen 
          und Bürger werden in einer Volksabstimmung direkt aufgefordert, 
          sich für oder gegen den Vertragstext auszusprechen. 
       
      Je nach Land kann es Abweichungen 
        von diesen beiden Verfahren oder aber Kombinationen derselben geben, beispielsweise 
        wenn die Ratifizierung des Vertrags vorab eine Änderung der einzelstaatlichen 
        Verfassung erforderlich macht. 
      Wenn der Vertrag ratifiziert 
        ist und alle Unterzeichnerstaaten dies offiziell mitgeteilt haben (Hinterlegung 
        der Ratifizierungsurkunden), tritt er - frühestens am 1. November 
        2006 - in Kraft. 
      
      Der Vertrag über eine 
        Verfassung für Europa wurde am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten 
        und Weitere Informationen über die Verfassung und ihre Ausarbeitung 
        sind auf der zur Unterrichtung der europäischen Bürger eingerichteten 
        Internetseite verfügbar: http://europa.eu.int/constitution. 
          
      Was steht eigentlich über 
        Gott in unserem Grundgesetz?
      Angesichts des wirtschaftlichen 
        Stillstands und Hunger und der Uneinigkeit der Siegermächte des 2. 
        Weltkriegs wurde durch den Alleingang der USA und Großbritanien 
        unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer seit dem 01.09.1948 ein Grundgesetz 
        (GG) erarbeitet. Am 23.5.1949 
        trat es als Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Es beginnt 
        mit den Worten:  
      "Im Bewusstsein 
        seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ..."  
        mehr bei uns zum Grundgesetz 
      Uwe Schütz 
      mehr bei uns 
        über EU-Verfassung: und Gottesbezug 
        Argumente gegen Gottesbezug 
        Argumente 
        für Gottesbezug 
      Grundgesetz 
        der Bundesrepublik Deutschland - Aus Verantwortung vor Gott 
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