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       Die Staatsverschuldung Deutschlands 
        besteht aus den zusammengefassten Schulden von Bund, Ländern, Gemeinden, 
        gesetzlicher Sozialversicherung und Sondervermögen des Bundes. Die 
        Staatsverschuldung wird dabei in der Regel  
        betrachtet, d.h. die Verbindlichkeiten, die Dritte dem Staat schulden, 
        sind nicht berücksichtig (nicht abgezogen). 
      2010 überstieg die Staatsverschuldung 
        die Zwei-Billionen-Euro-Marke - 2.000.000.000.000 €
      Laut Angaben des Statistischen 
        Bundesamtes beträgt der aktuelle Schuldenstand der Bundesrepublik 
        Deutschland ca. 2.028,211 Mrd. Euro (September 2011) - also über 
        2 Billionen Euro, davon entfallen ca. 1284,1 Mrd. Euro auf den Bund und 
        etwa 595,3 Mrd. Euro auf die Länder  der Rest auf die Kommunen 
        und Sozialversicherungs-Träger. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt damit 
        bei ca. 24.450 Euro. 
      Entwicklung der Staatsverschuldung 
        in Deutschland 
      
         
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             Entwicklung 
              der Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschlands von 1960 
              bis 2010 Quelle: wikipedia.de, gemeinfrei 
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      Die Staatsverschuldung in Deutschland 
        erhöhte sich seit 1960 in den meisten Jahren. Nur im Jahr 2000 blieben 
        die Staatsschulden durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen (Mobiltelefonnetze) 
        fast konstant. 
      Das Schuldenwachstum (d. h. 
        die Änderungsrate des Schuldenstandes) schwankte dabei deutlich. 
        Dabei sind drei Verschuldungswellen erkennbar: 
      
         
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             Verschuldungswellen 
              der Bundesrepublik Deutschland 
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             1. 
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           Wohlfahrtstaatwelle 
            in den 70er Jahren | 
         
         
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             2. 
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          Deutschlands 
            Wieder vereinigung | 
         
         
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             3. 
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          Finanz- und 
            Eurokrise | 
         
         
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             4. 
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          Corona-Virus-Krise 
            (Covid-19) | 
         
       
      Die erste große Staatsverschuldungswelle 
        gab es mit Finanzminister und dann Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD). 
        Die zweite Staatsverschuldungswelle kam nach der Deutschen Wiedervereinigung 
        im Jahre 1990 unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU).  
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      Chronologie 
        der "Schuldenminister" in Deutschland 
      
         
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             1971 
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          "Der 
            letzte Aufstand der Anständigen" (ARD-Sendung PANORAMA 
            2002).  
            Bundesfinanzminister Alexander Möller (SPD) tritt zurück. 
            Der Grund: In zwei Amtsjahren ganze drei Milliarden Euro neue Schulden. 
            Sein Nachfolger Karl Schiller (SPD), bin dahin Wirtschaftsminister, 
            hält es nur ein Jahr aus.  | 
         
         
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             1972 
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              Karl Schiller 
              (SPD) legt seine Rücktrittsmotive am 2. Juli 1972 schriftlich 
              nieder: Ich bin nicht bereit, eine Politik zu unterstützen, 
              die nach außen den Eindruck erweckt, die Regierung lebe nach 
              dem Motto: Nach uns die Sintflut. Damit meint er die zunehmende 
              Staatsverschuldung, zu deren Reduzierung der Bundeskanzler (Willy 
              Brandt) nicht bereit ist. (Rücktritt wegen zwei Milliarden 
              Neuverschuldung) 
            Der Nachfolger Helmut 
              Schmidthat weniger Skrupel und macht fünf Milliarden Euro Schulden. 
              Die Gesamtschulden von Bund, Ländern und Gemeinden liegen bei 
              91 Milliarden Euro. 1974 wird er Bundeskanzler. 
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             1974 
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          Mit 
            Bundeskanzler Helmut Schmidt geht die "Schuldenparty" (PANORAM 
            2002) richtig los. Bilanz von Finanzminister Hans Apel nach vier Jahren: 
            33,5 Milliarden Euro Neuverschuldung. | 
         
         
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             1978 
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           Hans Matthöfer, 
            der nächste Finanzminister, sorgt für noch verrücktere 
            Schuldenrekorde: 56 Milliarden Euro Miese. Sein Kanzler: Helmut Schmidt. 
            Und die CDU versprach, alles besser zu machen. Wahlspot: 
            "Lassen Sie uns den SPD-Staat stoppen." Der zukünftige 
            Gerhard Stoltenberg (CDU) sagt im Wahlkampf: "Mit der hemmungslosen 
            Schuldenmacherei der Regierung Schmidt/Genscher kann es so nicht weitergehen." | 
         
         
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             1982 
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          Nach dem Wahlsieg 
            der CDU wird Helmut Kohl Bundeskanzler und Stoltenberg sein Kassenwart 
            (1982 - 1989). Die Schuldenkurve flacht etwas ab, aber trotz großer 
            Worte 75 Milliarden Euro neue Schulden. | 
         
         
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             1989 
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           Theo Waigel 
            (CSU) wird Finanzminister der deutschen 
            Einheit - und die kostet: 428 (!) Milliarden Euro neue Schulden. | 
         
         
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             1995 
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          Die Schulden 
            von Bund, Ländern und Gemeinden übersteigen die Ein-Billionen-Marke. 
            Die Schuldenkurve verläuft aber vorübergehend flacher.  | 
         
         
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             1998 
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          Mit 
            1,1 Billionen Euro startet die rot-grüne Regierung mit Bundeskanzler 
            Gerhard Schröder (SPD) und nach dem schnellen Rücktritt 
            von Oskar Lafontaine versucht sich Finanzminister Hans Eichel als 
            Schuldenkiller. Doch sein Sparprogramm ist nur ein bescheidener Anfang. 
            Er will weniger Neuverschuldung. Vom Abbau des gigantischen Schuldenberges 
            ist nicht die Rede. | 
         
         
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             2002 
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             Die Schulden wachsen 
              wieder stärker und zwar so stark, so dass Deutschland zum ersten 
              Mal die sogenannten Maastricht-Kriterien verstößt (Haushaltsdefizit 
              maximal 3 % des BIP [Brutoinlandsprodukt]).  
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             2006 
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          Deutschland 
            erfüllt beim Staatsdefizit erstmals seit fünf Jahren wieder 
            die Vorgaben des Euro-Stabilitätspaktes erfüllt.  | 
         
         
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             2009 
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            Bundestag und Bundesrat beschließen die Einführung einer 
            Schuldenbremse, die ab 2016 dem Bund und ab 2020 den Ländern 
            außer in besonders schweren Rezessionen oder Katastrophen die 
            Aufnahme neuer Schulden verbietet. | 
         
         
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             2013 
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          2013 
            sinkt der Schuldenstand in Deutschland erstmals, bei einer rückläufigen 
            deutschen Staatsschuldenquote von 81,0 % auf 78,4 % des Bruttoinlandsprodukts 
            (BIP). Auch in den Folgejahren bis einschließlich 2019 werden 
            Schulden abgebaut.  | 
         
         
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             2020 
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          Durch 
            die Kosten der Corona-Krise steigt die Staatsverschuldung wieder stark 
            an.  | 
         
       
      
         
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             Entwicklung 
              der Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschlands von 1950 
              bis 2020 Quelle: wikipedia.de, gemeinfrei 
           | 
         
       
      Rechtliche Grenzen der Staatsverschuldung
      Der deutsche Staat darf nicht 
        unbegrenzt Schulden machen: Nach Art. 115 Grundgesetz 
        (GG) besteht ein Parlamentsvorbehalt und eine inhaltliche Begrenzung (die 
        Kredite dürfen nicht die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten 
        Ausgaben für Investitionen überschreiten). Dabei schränken 
        Desinvestitionen (Verkauf von Vermögen, Abschreibungen) die Verschuldungsmöglichkeiten 
        nicht ein. Um eine antizyklische Finanzpolitik zu gewährleisten, 
        besteht eine Ausnahmeregelung, dass bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen 
        Gleichgewichts auch höhere Verschuldungen zulässig sind. 
        Da diese Störung von der deutschen Bundesregierung selbst 
        festgestellt wird, ist die Wirkung des Art. 115 GG gering. 
      Außerdem mussten vor 
        der Einführung des Euro u. a. die folgenden, im Maastricht-Vertrag 
        von 1992 festgelegten EU-Konvergenzkriterien erfüllt sein: 
      
        - Das Haushaltsdefizit darf 
          maximal 3 % des BIP betragen.
 
        - Die Gesamtverschuldung darf 
          60 % des BIP nicht überschreiten. Dabei zählen als Schulden 
          z. B. nicht Schulden aus Lieferungen und Leistungen.
 
       
      Quelle: wikipedia.de 
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               mehr 
                bei uns im AREF-Kalenderblatt: 
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